Werkjahrlehrer/in
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Bildung, Unterricht - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung
- Swissdoc
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0.710.35.0
Aktualisiert 27.03.2026
Tätigkeiten
Werkjahrlehrer und Werkjahrlehrerinnen unterrichten Jugendliche in einem Werkjahr oder Berufseinführungsjahr.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Vermitteln von Allgemeinbildung auf werktätiger Grundlage
- Unterrichten von Schulwissen wie auch Vermitteln berufspraktischer Fertigkeiten
- individuelles Fördern und Begleiten der Jugendlichen, mit dem Ziel, sie zum erfolgreichen Einstieg in die Berufswelt zu befähigen
- Coachen der Jugendlichen in Bezug auf die Berufswahl und die Lehrstellensuche
Das Werkjahr kann als obligatorisches neuntes oder freiwilliges zehntes Schuljahr zum Abschluss der Volksschulbildung und zur Berufsfindung dienen.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Pädagogische Hochschule PH
- Certificate of Advanced Studies (CAS) Pädagogische Hochschule PH
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
- Berufsprüfung BP
- Höhere Fachprüfung HFP
- Höhere Fachschule (HF)
Es besteht keine reglementierte Ausbildung. Die im Folgenden aufgeführten Weiterbildungen können für eine Anstellung hilfreich sein, sind aber nicht zwingend. In der Regel wird für eine Anstellung ein eidg. anerkanntes Lehrdiplom vorausgesetzt (s. Anstellungsvoraussetzungen).
Bildungsangebote
Für die Unterstützung in der Berufswahl und bei der Lehrstellensuche gibt es CAS Ausbildungen wie bspw. Berufswahlcoach, Berufliche Orientierung begleiten oder Von der Schule zum Beruf, Fachperson Berufswahlunterricht.
Suche nach Kursangeboten unter www,berufsberatung.ch/awd, unter der Rubrik Abschluss CAS wählen und das Stichwort Beruf eingeben.
Für den handwerklich-technischen Unterricht evtl.Ausbildung "Berufsbildner/in überbetriebliche Kurse und Lehrwerkstätten" vgl. https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?lang=de&idx=30&id=7942
Dauer Nachdiplomstudien CAS
- 8-16 Monate berufsbegleitend
Zulassungsvoraussetzungen / Anstellungsvoraussetzungen
Für eine Anstellung im Bereich allgemeinbildender Unterricht ist ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I oder II zwingend.
Für eine Anstellung im Bereich handwerklich-technischer Unterricht braucht es idR. entweder ein Lehrdiplom oder ausgewiesene Fachkenntnisse (bspw. höhere Fachausbildung im erlernten Beruf und Berufserfahrung). Oft wird in letzterem Fall aber gefordert, die Ausbildung zum Lehrer, zur Lehrerin Sek I innert einer bestimmen Frist noch nachzuholen.
Voraussetzungen
Anforderungen
Bemerkungen
Werkjahre/Berufseinführungsjahre bestehen nicht in allen Kantonen.
Eng verwandte Funktionen sind Lehrer/in an einem 10. Schuljahr respektive in einem Brückenangebot oder Berufsfindungsjahr oder Berufswahljahr (unterschiedliche Benennung je nach Kanton)
und Lehrer/in in einem Motivationssemester (Programm der Arbeitslosenversicherung für jugendliche Schulabgänger/innen ohne Anschlusslösung).
Die Anforderungen/Voraussetzungen und Ausbildungen für diese Funktionen sind ähnlich wie die des Werkjahrlehrers, der Werkjahrlehrerin.