Zulassung zur Universität, ETH
Was müssen Sie für das Studium an einer Universität oder ETH mitbringen? Informieren Sie sich hier.
- Das Studium an der Universität und ETH setzt grundsätzlich eine Maturität oder einen gleichwertigen Abschluss voraus.
- Je nach Werdegang und gewünschter Studienrichtung müssen Sie zusätzliche Bedingungen erfüllen.
- Numerus clausus und Eignungsabklärungen betreffen nur wenige Studienrichtungen.
Zulassung zum Bachelorstudium
Für das Bachelorstudium an der Universität oder ETH brauchen Sie einen der folgenden Abschlüsse. Je nach Abschluss ist die Zulassung direkt oder nach einem Zwischenschritt möglich. Bei wenigen Studienrichtungen müssen Sie zudem eine Eignungsabklärung bestehen.
Eignungsabklärung / Numerus Clausus
Bei medizinischen Studienrichtungen, Sportwissenschaft oder Übersetzen prüfen einige Hochschulen, ob Ihre Fähigkeiten für das gewünschte Studium ausreichen. Meistens findet die Abklärung nur dann statt, wenn sich zu viele Personen für die beschränkten Studienplätze anmelden. Dieser Vorgang ist auch als Numerus Clausus bekannt.
Bisheriger Abschluss
Zulassung «Sur Dossier»
Sie reichen bei der Hochschule ein Dossier ein, das Ihren Werdegang, Ihre Kompetenzen und Ihre Motivation für das Studium beschreibt. Aufgrund Ihres Dossiers und weiteren Abklärungen, etwa Prüfungen oder Arbeitsproben, entscheidet die Hochschule über die Zulassung.
Zulassung Masterstudium
Für das Masterstudium an der Universität oder ETH brauchen Sie grundsätzlich einen Bachelorabschluss in der gleichen oder in einer verwandten Studienrichtung.
Bei bestimmten Studienrichtungen müssen Sie weitere Bedingungen erfüllen. Das gilt insbesondere für spezialisierte Master.
Übertritt von FH oder PH
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch mit einem Bachelorabschluss einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule ein Masterstudium an der Universität oder ETH absolvieren.
Entscheidend ist, inwieweit Ihr Bachelorabschluss mit dem Bachelorabschluss einer Universität oder ETH fachlich übereinstimmt. Häufig müssen Sie Zusatzleistungen erbringen, damit die Abschlüsse gleichwertig sind. Typische Zusatzleistungen umfassen Vorlesungen, Kurse oder Praktika.
Die sogenannte Konkordanzliste regelt, bei welchen Studienrichtungen ein Übertritt möglich ist. Welche Zusatzleistungen es braucht, legen die Hochschulen im Einzelfall fest.
Für genauere Informationen wenden Sie sich direkt an die Universitäten und ETH.