Studium mit Behinderung

Zugang zu Hochschulen 

Mit einer Behinderung steht Ihnen grundsätzlich jedes Studium offen, sofern Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Eine Behinderung kann Sie aber im Studium benachteiligen. Um die Chancengleichheit zu gewährleisten, sehen die Hochschulen in solchen Fällen Nachteilsausgleiche vor.  

Nachteilsausgleich 

Die Hochschule passt die Studien- und Prüfungsbedingungen an, um die Nachteile im Zusammenhang mit Ihrer Behinderung auszugleichen. Die Massnahmen werden immer individuell festgelegt. Beispiele sind: 

  • mehr Zeit bei Prüfungen
  • mündliche statt schriftliche Prüfungen – oder umgekehrt
  • angepasste Prüfungsunterlagen
  • verlängerte Studiendauer 

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis.  

Beratungsstellen 

Fast alle Hochschulen haben eine Beratungsstelle für Chancengleichheit und Inklusion. Sie richtet sich an Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung. Dort erfahren Sie: 

  • ob Sie einen Nachteilsausgleich erhalten
  • welche konkreten Massnahmen der Nachteilsausgleich umfasst
  • womit Sie die Hochschule zusätzlich unterstützt 
Unser Tipp

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Beratungsstelle auf, idealerweise ein Jahr vor Studienbeginn. So bleibt Ihnen genug Zeit für die Abklärungen, besonders wenn Sie mehrere Hochschulen kontaktieren. 

Schritte und Fristen
Anmeldung an der Hochschule
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swissuniablity.ch
Information und Beratung zum Studium mit Behinderung
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