Ausbildung mit Behinderung
Was sind Nachteilsausgleichsmassnahmen?
Menschen mit Behinderungen sollen auch eine Ausbildung machen können. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Du sollst aufgrund deiner Behinderung in der Ausbildung keine Nachteile haben. Mit den Nachteilsausgleichsmassnahmen werden die Bedingungen fürs Lernen und fürs Arbeiten angepasst. Dann kannst du ohne Barrieren lernen und zeigen, was du kannst.
Nachteilsausgleichsmassnahmen sind klar geregelte Anpassungen. Zum Beispiel wird die Art der Prüfung angepasst. Oder du darfst zusätzliche Hilfsmittel einsetzen.
Die Nachteilsausgleichsmassnahmen sind individuell. Sie werden auf dich persönlich zugeschnitten.
Das ist in der Ausbildung für Menschen mit und ohne Behinderung gleich:
- fachliche Anforderungen
- Inhalt der Ausbildung
- Lernziele
Deshalb werden Nachteilsausgleichsmassnahmen im Zeugnis nicht erwähnt.
Was ist eine Behinderung?
Eine Behinderung ist eine körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigung. Sie beeinträchtigt dich im Alltag.
Wie gehst du vor?
- Du sprichst dich mit den Verantwortlichen für deine Ausbildung ab.
- Du stellst zu Beginn der Ausbildung einen Antrag an das kantonale Amt für Berufsbildung..
- Für die Kostenübernahme stellst du den Antrag an die kantonale IV-Stelle.
Nachteilsausgleich in der Lehre
Bedingungen:
- Deine Behinderung ist von einer Fachperson diagnostiziert.
- Du kannst die Anforderungen vom Beruf mit dem Nachteilsausgleich erfüllen.
Vorgehen:
- In der Regel beantragt der Lehrbetrieb oder die Berufsfachschule den Nachteilsausgleich für dich beim kantonalen Berufsbildungsamt.
- Du stehst in engem Austausch mit Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer sowie dem Berufsbildungsamt.
Anpassungen möglich für:
- Leistungsnachweise
- Überbetriebliche Kurse
- Abschlussprüfungen
Nachteilsausgleich in der Schule
Bedingungen:
- Deine Behinderung ist von einer Fachperson diagnostiziert.
- Du kannst die Anforderungen von der Schule mit dem Nachteilsausgleich erfüllen.
Vorgehen:
- Vor dem Beginn der Ausbildung nimmst du Kontakt mit der Schule auf.
- Zusammen besprecht ihr, welche Vorkehrungen nötig sind, um dem Unterricht bestmöglich zu folgen.
- Wenn du noch nicht volljährig bist, reichen deine Eltern bei der Schulleitung ein Gesuch ein.
- Du, deine Eltern und die Schulleitung besprechen die passenden Nachteilsausgleichsmassnahmen und halten sie schriftlich fest.
Anpassungen möglich für:
- Aufnahmeprüfungen
- Unterricht während der Ausbildung
- Abschlussprüfungen
Praktische Ausbildung PrA
Die Praktische Ausbildung PrA Schweiz ist eine zweijährige Berufsbildung speziell für junge Menschen mit Behinderungen. Wende dich bei Interesse an einer PrA an die kantonale IV-Stelle in deinem Kanton.
Weitere Informationen
Detailliertere Informationen zu den Nachteilsausgleichsmassnahmen liefern die Kantone.
Wenn du Fragen hast zu Nachteilsausgleichsmassnahmen, wende dich an die Berufsberatungsstelle in deiner Region.