Zulassung zur Universität, ETH
Was müssen Sie für das Studium an einer Universität oder ETH mitbringen? Informieren Sie sich hier.
- Das Studium an der Universität und ETH setzt grundsätzlich eine Maturität oder einen gleichwertigen Abschluss voraus.
- Je nach Werdegang und gewünschter Studienrichtung müssen Sie zusätzliche Bedingungen erfüllen.
- Numerus clausus und Eignungsabklärungen betreffen nur wenige Studienrichtungen.
Zulassung zum Bachelorstudium
Für das Bachelorstudium an der Universität oder ETH brauchen Sie einen der folgenden Abschlüsse. Je nach Abschluss ist die Zulassung direkt oder nach einem Zwischenschritt möglich. Bei wenigen Studienrichtungen müssen Sie zudem eine Eignungsabklärung bestehen.
Numerus Clausus, Eignungsabklärung
Bei medizinischen Studienrichtungen, Sportwissenschaft oder Übersetzen prüfen einige Hochschulen, ob Ihre Fähigkeiten für das gewünschte Studium ausreichen. Meistens findet die Abklärung nur dann statt, wenn sich zu viele Personen für die beschränkten Studienplätze anmelden. Dieser Vorgang ist auch als Numerus clausus bekannt.
Bisheriger Abschluss
Zulassung «Sur Dossier»
Sie reichen bei der Hochschule ein Dossier ein, das Ihren Werdegang, Ihre Kompetenzen und Ihre Motivation für das Studium beschreibt. Aufgrund Ihres Dossiers und weiteren Abklärungen, etwa Prüfungen oder Arbeitsproben, entscheidet die Hochschule über die Zulassung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Universitäten und ETH.
Zulassung Masterstudium
Für das Masterstudium an der Universität oder ETH brauchen Sie grundsätzlich einen Bachelorabschluss in der gleichen oder in einer verwandten Studienrichtung.
Bei bestimmten Studienrichtungen müssen Sie weitere Bedingungen erfüllen. Das gilt insbesondere für spezialisierte Master.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Universitäten und ETH.