Ausbildung und Arbeit im Ausland

In Kürze
  • Gehen Sie für Ihre Ausbildung oder Ihren Beruf ins Ausland, um Ihren Werdegang und Ihre Kompetenzen zu bereichern. 
  • Informieren Sie sich über das Gastland: Einreisebestimmungen, Aufenthaltsrecht, Arbeitsbewilligung. 
  • Wenn Sie einen reglementierten Beruf im Gastland ausüben möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen.

Warum ins Ausland?

Ein Auslandsaufenthalt hat viele Vorteile: 

  • Sie lernen eine andere Kultur und Lebensart kennen. 
  • Sie lernen eine neue Sprache. 
  • Sie bauen sich ein internationales Netzwerk auf. 
  • Sie erwerben neue persönliche und berufliche Kompetenzen. 
  • Sie zeigen Offenheit und Anpassungsfähigkeit und steigern Ihr Selbstbewusstsein. 
  • Ihr Auslandsaufenthalt unterscheidet Ihren Lebenslauf von anderen. 
  • Sie erweitern Ihre beruflichen Möglichkeiten. 

Ausbildung im Ausland

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland zu absolvieren:  

  • Austausch organisiert von Ihrer Bildungseinrichtung  
  • Au-Pair-Aufenthalt in einer Familie 
  • Sprachkurse in einer Schule im Ausland 
  • Freiwilligenarbeit 
  • Praktikum im Ausland 
  • Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule 

Alle Informationen zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts sowie Adressen von Organisationen finden Sie auf der Seite des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Anerkennung von Hochschulabschlüssen

Enic-Naric ist das Informationsportal zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen. Es richtet sich an Studierende, die eine Anerkennung brauchen, um einen Teil ihres Studiums im Ausland zu absolvieren.  

Auch Arbeitgeber, die sich über den Wert der Abschlüsse von Bewerberinnen und Bewerbern informieren wollen, finden hier nach Ländern sortierte Informationen. 

Im Ausland arbeiten

Schweizer Staatsangehörige benötigen in EU-/EFTA-Ländern keine Arbeitsbewilligung. Sie können einfach einreisen, sich anmelden und eine Arbeit suchen. In allen anderen Ländern brauchen sie eine Arbeitsbewilligung. Der Arbeitgeber vor Ort muss den Antrag bei den zuständigen Behörden des Landes stellen.  

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) liefert wichtige Informationen zur Arbeit im Ausland: von der Stellensuche, über Arbeitsverträge und Lohn bis zu Sozialleistungen und Steuern. 

Im Länderverzeichnis finden Sie länderspezifische Informationen zu folgenden Themen: Einreise und Aufenthalt, Arbeiten, Vorsorge und Versicherung, Schule und Bildung, Steuern, Familie, Ehe, Partnerschaften.  

Anerkennung von Abschlüssen 

Wenn Sie im Gastland einen Beruf ausüben, der dort unter die reglementierten Berufe fällt, müssen Sie sich Ihren Abschluss anerkennen lassen: 

  • Für europäische Länder finden Sie die notwendigen Informationen und die zuständigen Stellen nach Ländern sortiert auf Your Europe.  
  • Für Länder ausserhalb der EU / EFTA gibt es kein gemeinsames Portal. Sie müssen sich bei den zuständigen Behörden des Landes erkundigen. 
  • Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stellt im Länderverzeichnis Links zu den zuständigen Stellen zur Verfügung. 

Weitere Infos