Zollfahnder
Zollfahnderin

Sicherheit

Zollfahnder/innen arbeiten bei der eidgenössischen Zollverwaltung. Sie decken Widerhandlungen im Rahmen der Gesetzgebung auf, die im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt von Waren stehen und nehmen entsprechende Untersuchungen vor.

Aufgaben

Diese Ausbildung ist in Überarbeitung und wird nicht mehr angeboten.

Zollfahnder/innen kontrollieren den Warenverkehr und untersuchen ihn auf Rechtsverletzungen. Sie decken Fälle von Schmuggel und Urkundenfälschung auf und helfen dadurch, die bei einer Einfuhr gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben einzunehmen. Zu diesen Abgaben gehören Zölle, Mehrwert-, Tabak- und Automobilsteuer sowie Schwerverkehrs-, Nationalstrassen- und Lenkungs­abgaben.

Im Falle von Widerhandlungen gegen diese Gesetze leiten Zollfahnder/innen Ermittlungen, eine Strafuntersuchung beziehungsweise -verfolgung oder die Nachforderung des fehlenden Betrags ein.

Zollfahnder/innen führen Einvernahmen und Zwangsmassnahmen durch und sind für die Untersuchungsführung bis zu ihrem Abschluss zuständig. Ausserdem tätigen sie vollzugssichernde Massnahmen, eröffnen Nachbezugsverfügungen und setzen Bussen fest.

Zollfahnder/innen arbeiten eng mit Behörden von Bund und Kantonen zusammen und ermitteln im Zusammenhang mit der internationalen Zollbetrugsbekämpfung bei Amts- und Rechtshilfeersuchen. Dabei dokumentieren sie alle Handlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Zollfahnder/innen legen Personal und Mittel für Einsätze fest und leiten diese. Ausserdem organisieren sie Weiterbildungen für die Mitarbeitenden oder führen diese selber durch.

Arbeitsumgebung

Zollfahnder/innen üben ihre beruflichen Aktivitäten im Teilzeit- oder Vollzeitpensum in der ganzen Schweiz aus. Sie arbeiten entweder an der Grenze, im Grenzraum oder im betrieblichen Bereich. Von ihnen wird erwartet, dass sie an wechselnden Standorten und in verschiedenen Sprachregionen arbeiten. Die Arbeitszeit richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen.

Ausbildung

Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht. Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung des SBFI.

Weiterbildung

Kurse

Angebote des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit sowie obligatorische Wei­terbildungskurse

Fachhochschule

Z. B. Bachelor of Science (FH) in Business Administration

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