Viehhändlerin
Viehhändler

Tiere

Aufgaben

Viehhändler und Viehhändlerinnen kaufen und verkaufen eigenes und fremdes Nutz-, Zucht- und Schlachtvieh. Hauptberuflich sind sie meistens in der Viehhaltung oder Landwirtschaft tätig. Sie müssen über ein Viehhändlerpatent verfügen, dessen Vergabe durch Bund und kantonale Behörden des Veterinärwesens geregelt ist. Ausserdem verfügen die Berufsleute über vertiefte Kenntnisse in der Haltung, der Zucht sowie in Fragen des Tierschutzes und der Vermeidung von Tierseuchen.

Ausbildung

Der Einführungskurs dauert drei Tage und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Zu den Kursen ist zugelassen, wer über die Voraussetzungen zur Erteilung des Viehhandelspatents verfügt. Das Patent wird vom Kanton ausgestellt, in dem der Viehhändler/die Viehhändlerin den Geschäftssitz hat. Verlangt werden: Guter Leumund, Handlungs- und Zahlungsfähigkeit. Die Einführungs- und Fortbildungskurse werden u. a. vom Schweizerischen Viehhändler Verband SVV ausgeschrieben und finden an landwirtschaftlichen Berufsfachschulen in den Kantonen statt.

Anforderungen und Interessen

  • Interesse an Handel und Administration
  • gute Kenntnisse bezüglich Tierzucht und -haltung

Anforderungen und Interessen

Anforderungen
  • Selbstständige Arbeitsweise
  • Neugier
  • Sinn für Zusammenhänge
  • Kontaktfreudigkeit
  • Musikalisches Gehör
  • Kritisches Denken
  • Künstlerisches Talent

Weitere Infos