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- Therapiehundeführer/in
Therapiehundeführer
Therapiehundeführerin
Aufgaben
Therapiehundeführer und Therapiehundeführerinnen besuchen mit dem eigenen Hund u.a. Spitäler, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Pflege- und Seniorenheime, Kindergärten, heilpädagogische Schulen, Behindertenheime, geschützte Werkstätten, Institutionen für Menschen im Strafvollzug oder Palliativkliniken. Die Berufsleute arbeiten dabei meist ehrenamtlich.
Die Besuche erfolgen in Absprache mit den Institutsleitungen und dem betreuenden Personal. Die Hundeführer/innen verfügen über das notwendige Geschick und die Einfühlungsgabe, den Hund so zu leiten, dass dessen Kontakt auf den behinderten, kranken oder beeinträchtigten Menschen eine therapeutische Wirkung ausübt. Patienten mit Kopftraumata, Rückenmarksverletzungen, Amputationen, Schlaganfällen, neuromuskulären Problemen, orthopädischen Schädigungen und anderen Erkrankungen sprechen in der Regel gut auf Therapiehunde an.
Ausbildung
Verein Therapiehunde Schweiz: Der Hund muss mindestens zwei und höchstens sieben Jahre alt sein. Er wird zu Beginn der Ausbildung auf seine Wesensstärke hin überprüft. Es folgt eine sechsmonatige Ausbildung für Hund und Begleitperson, zwei praktische Prüfungen, Theorieunterricht für Begleitperson, schulinternes Diplom.
Therapiehunde-Team SC: Der Hund muss mind. 18 Monate alt sein. Das Team muss einen Eintrittstest bestehen. Die Ausbildung umfasst 8.5 Tage plus einen Prüfungstag.
Anforderungen und Interessen
- Kontaktfreudigkeit
- Einfühlungsgabe
- Geduld
- soziales Engagement
- gute Beziehung zum eigenen Hund