Technischer Leiter Skilifte
Technische Leiterin Skilifte

Verkehr

Aufgaben

Technische Leiter und Technische Leiterinnen Skilifte sind verantwortlich für die Instandhaltung und den sicheren Betrieb von Skiliftanlagen.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Für sicheren Zugang der Gäste zu den Anlagen sorgen, inklusive der näheren Umgebung 
  • Anordnungen treffen bei Störungen der Anlage oder bei Unfällen
  • Bei wechselnden Witterungsverhältnissen den Entscheid fällen, ob der Betrieb der Skiliftanlagen (wieder) aufgenommen werden kann
  • Vorgesetzte/n sowie Pisten- und Rettungschef/in laufend über alle bedeutsamen Ereignisse und die getroffenen Massnahmen informieren

  • Arbeitsabläufe planen, Arbeitszeiten des Betriebspersonals festlegen sowie sicherstellen, dass diese über die notwendige technische Ausbildung für ihre Arbeit verfügen

  • Die Instandhaltung der Anlagen und Einrichtungen gemäss den gesetzlichen und betriebsinternen Vorschriften planen

Ausbildung

Berufliche Grundbildung EFZ in der metallverarbeitenden Industrie oder der Apparate- / Elektroindustrie sowie praktische Tätigkeit im technischen Dienst von Skiliftanlagen.

 

Benötigt zur Berufsausübung seilbahnspezifische Ausbildung und seilbahnspezifische Berriebserfahrung sowie die Anerkennung durch die Fachstelle IKSS (interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte) oder durch das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Anforderungen und Interessen

  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • selbstständige Arbeitsweise
  • rasches Reaktionsvermögen
  • technisches Geschick
  • Freude an administrativen Arbeiten
  • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten

Bemerkungen

Je nach Grösse des Unternehmens kann die Tätigkeit unterschiedliche Aufgaben beinhalten.

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