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Sprengfachfrau BP
Sprengfachmann BP
Als Sprengfachfrau oder Sprengfachmann leiten Sie Sprengarbeiten im Tief- und Rückbau, im Untertagebau und in Steinbrüchen. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Planung und Durchführung von Sprengungen sowie das Überwachen aller Sicherheitsmassnahmen.
Aufgaben
- Sprengpläne mit Sprengmittel- und Materialbedarf erstellen
- Personal- und Maschineneinsatz planen
- Sprengstofftransport und Sicherheitsordnung für die Durchführung der Sprengung organisieren
- Unterschiedliche Arten von Sprengungen durchführen, zum Beispiel Grabensprengungen oder Sicherheitssprengungen
- Tunnels, Stollen, Schächte und Höhlen im Untertagebau sprengen
- in Steinbrüchen sprengen, um Rohmaterial wie Kalkstein zu gewinnen
- Bohrarbeiten leiten und das Laden der Bohrlöcher mit Sprengstoff und Zündern überwachen
- für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sorgen, etwa sicherstellen, dass weder Personen noch Objekte zu Schaden kommen
- Sprengung leiten, Personal anleiten und überwachen
- die gesetzlichen Bestimmungen rund um die Handhabung von Sprengmitteln kennen und anwenden
- Erschütterungsmessungen durchführen und den Abtransport des gesprengten Materials organisieren
Arbeitsumgebung
Als Sprengfachfrau oder Sprengfachmann arbeiten Sie auf dem Bau und in Steinbrüchen. Ihre Arbeitszeiten sind saison- und wetterabhängig. Bei Sprengungen tragen Sie Schutzausrüstung.
Anstellung finden Sie im mittleren Kader bei Sprengunternehmen, Hoch- und Tiefbauunternehmen sowie in Steinbruchbetrieben und Ingenieurbüros.
Anforderungen und Interessen
- Analytische Fähigkeiten
- Bereitschaft, häufig unterwegs zu sein
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen
- Hohe Lärmtoleranz
- Reaktionsvermögen im Notfall
- Risikobewusstsein
- Sorgfältige und exakte Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein
- Draussen arbeiten
- Führen und Verantwortung übernehmen
- Genau arbeiten
- Oft unterwegs sein
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
1 Jahr
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
Sprengfachmann / Sprengfachfrau mit eidg. Fachausweis