Sprengberechtigte
Sprengberechtigter
Aufgaben
Sprengberechtigte planen und führen verschiedene Sprengungen aus: Im Tunnel- und Strassenbau, aber auch in der Waldwirtschaft, bei der Polizei oder Armee.
Das Sprengstoffgesetz (SprstG) hält fest, dass Sprengladungen und gewisse pyrotechnische Gegenstände nur von Personen oder unter der Aufsicht von Personen vorbereitet und gezündet werden dürfen, die einen Spreng- respektive Verwendungsausweis besitzen.
Ausbildung
Die Sprengstoffverordnung (SprstV) regelt die Trägerschaften sowie verschiedene Berechtigungen für die Ausführung von Sprengarbeiten und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Zurzeit existieren 13 Berechtigungen.
Informationen zu Kursen und den verschiedenen Sprengberechtigungen (A, B, C, Grosslochsprengungen (GR), Metallsprengungen (ME), Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln zu Sprengzwecken (VE)) sind auf der Website des Sprengverbandes abrufbar.
Zielgruppe:
Für Facharbeiter, Bauvorarbeiter, Baupoliere mit Verantwortungsbewusstsein, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und über praktische Erfahrung auf Arbeitsstellen des Bauwesens oder der Gewinnung von Gesteinen und Mineralien verfügen.
- Mündig
- Zuverlässigkeitsbescheinigung
Anforderungen und Interessen
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- sorgfältige Arbeitsweise
- physische und psychische Belastbarkeit
- hohes Risikobewusstsein