Podologin HF
Podologe HF

Gesundheit

Als Podologin oder Podologe HF sind Sie im medizinisch-therapeutischen Bereich der Fusspflege tätig. Sie untersuchen die Füsse, erkennen Haut‑ und Nagelerkrankungen und behandeln sie. Ausserdem fertigen Sie massgeschneiderte Zehenkorrekturen und Einlagen an und führen Behandlungen durch, um Fehlstellungen und Schmerzen zu lindern oder zu beheben.

Aufgaben

Befunde erstellen
  • Informationen zu den Patientinnen und Patienten zusammentragen
  • Körperhaltung und Gangart analysieren
  • sich über sportliche Aktivitäten, Lebensstil und Gesundheitszustand informieren
  • Fuss untersuchen, Behandlungsbedarf ermitteln und Behandlungsplan vorschlagen 
Patientinnen und Patienten behandeln
  • Fusshaut pflegen, zum Beispiel abgestorbene Haut, Blasen und Hornhaut entfernen
  • Nägel schneiden und eingewachsene, beschädigte oder deformierte Nägel behandeln und wiederherstellen
  • Krümmung der Nägel korrigieren und den gesamten Nagel oder einen Teil davon wiederherstellen
  • Vorschriften zu Hygiene und Sterilisation einhalten
  • Fuss vermessen, Druckmessungen durchführen und Abdrücke nehmen, um Einlagen anzufertigen

 

Prävention und Gesundheitsförderung umsetzen
  • Patientinnen und Patienten über Fusspflege und das Tragen passender Schuhe beraten
  • Behandlungsverlauf überwachen und Versorgung sicherstellen, besonders bei Risikopatientinnen und -patienten wie Menschen mit Diabetes
  • Präventionsmassnahmen bei podologischen Problemen durchführen 
Praxis führen
  • administrative Aufgaben erledigen, zum Beispiel Patientenregister und Buchhaltung führen oder Berichte verfassen
  • Material- und Produktbestände verwalten
  • Personal führen und dessen Weiterbildung und berufliche Entwicklung fördern

Arbeitsumgebung

Als Podologin oder Podologe HF halten Sie sich bei den Behandlungen an die Vorschriften zur Hygiene und Sterilisation von Instrumenten und Arbeitsbereich. Die Arbeitszeiten sind meist regelmässig.  

Sie arbeiten in Podologiepraxen oder orthopädischen Praxen, in Spitälern oder Kliniken, in Altersheimen, bei Spitex-Diensten oder in anderen medizinisch-sozialen Einrichtungen. Sie können sich auch in einer eigenen oder bestehenden Praxis selbstständig machen. Dafür benötigen Sie eine Bewilligung der kantonalen Gesundheitsdirektion.

Anforderungen und Interessen

Anforderungen
  • Manuelles Geschick
  • Sinn für Hygiene und Sauberkeit
  • Sorgfältige und exakte Arbeitsweise
  • Selbstständige Arbeitsweise
  • Höflichkeit und Fingerspitzengefühl
  • Diskretion
  • Einfühlungsvermögen
Interessen
  • Anderen Menschen helfen und sie pflegen
  • Beraten
  • Informieren und sensibilisieren
  • Kontakt zu Menschen haben

Ausbildung

Der Beruf setzt eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule voraus.

Dauer

3 Jahre

Zulassung

Die Zulassungsbedingungen zur Ausbildung stehen im Rahmenlehrplan.

Abschluss

Dipl. Podologe / Podologin HF

Weiterbildung

Kurse

Fachhochschule

Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.

Weitere Infos