- Berufe
- Plattenlegerchef/in BP
Plattenlegerchefin BP
Plattenlegerchef BP
Als Plattenlegerchefin oder Plattenlegerchef leiten Sie Projekte zum Verlegen von Platten aus Keramik, Naturstein und Kunststein. Sie sind für die gesamte Auftragsabwicklung zuständig, von der Beratung, Materialbestellung und Terminplanung über die fachliche Anleitung der Mitarbeitenden bis hin zum Abgabeprotokoll.
Aufgaben
- Pläne mit Architektinnen und Architekten sowie mit der Bauherrschaft besprechen
- Einzelheiten klären und Lösungen für Unvorhergesehenes erarbeiten
- Abhängigkeiten der am Bau Beteiligten erkennen und verstehen
- Offerten und Berechnungen erstellen
- Terminpläne erarbeiten
- Einsätze der Mitarbeitenden planen
- Ablauf der Arbeiten mit den weiteren Beteiligten koordinieren
- aufgrund von Plänen und eigenen Ausmessungen das benötigte Material berechnen und bestellen
- Schadenverhütungsmassnahmen ergreifen
- mehrere Baustellen organisieren und überwachen
- Mitarbeitende führen, Lernende ausbilden
- Platten nach den Plänen verlegen
- Bau-, Qualitäts-, Leistungs- und Kostenkontrollen vornehmen
- Arbeitsrapporte führen und Materialverbrauch festhalten
- nach Beendigung der Arbeiten Unterlagen für die Auftragsabrechnung erstellen
Arbeitsumgebung
Als Plattenlegerchefin oder Plattenlegerchef arbeiten Sie häufig auf Baustellen, Büroarbeiten erledigen Sie meistens zu Randzeiten.
Sie übernehmen in Plattenlegerbetrieben Führungsfunktionen. Mögliche Einsatzgebiete sind auch Plattenhandelsgeschäfte.
Anforderungen und Interessen
- Bereitschaft, häufig unterwegs zu sein
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen
- Körperliche Widerstandsfähigkeit
- Manuelles Geschick
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Führen und Verantwortung übernehmen
- Planen, organisieren
- Technische Aufgaben lösen
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
1–2 Jahre
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
Plattenlegerchef / Plattenlegerchefin mit eidg. Fachausweis
Weitere Infos
- Ceruniq
Verband der Verlegeunternehmen und des Fachhandels für Raumgestaltung
- Gesetzliche Grundlagen