Pflegehelfer
Pflegehelferin

Gesundheit

Pflegehelfer und Pflegehelferinnen pflegen und betreuen hilfsbedürftige Menschen. In Alters- und Pflegeheimen, Spitälern, Entlastungsdiensten oder im Spitexbereich unterstützen sie die Betreuten in der Grundpflege und bei ihren Alltagsverrichtungen.

Aufgaben

Pflegehelfer und Pflegehelferinnen pflegen und betreuen hilfsbedürftige Menschen. In Alters- und Pflegeheimen, Spitälern, Entlastungsdiensten oder im Spitexbereich unterstützen sie die Betreuten in der Grundpflege und bei ihren Alltagsverrichtungen.

Unterstützt kranke, betagte und behinderte Menschen bei der Alltagsbewältigung. Arbeitet in Spitälern, Heimen oder zu Hause bei den betreuten Personen. Übernimmt - unter Anleitung des Pflegepersonals - pflegerische und betreuerische Aufgaben.

Pflegehelferinnen übernehmen einfache pflegerische und betreuerische Tätigkeiten. Sie arbeiten in Teams, immer unter der Verantwortung von ausgebildeten Pflegefachpersonen. Je nach Zuständigkeit übernehmen sie auch Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Alltagsgestaltung der zu betreuenden Menschen.

Pflegehelfer unterstützen pflegebedürftige Personen zum Beispiel bei der Körperpflege, helfen ihnen beim An- und Ausziehen oder beim Essen und Trinken. Mit Spaziergängen und Bewegungsübungen fördern sie die Beweglichkeit der Betreuten. Sie achten darauf, dass bettlägerige Patientinnen und Patienten bequem liegen. Eine besondere Herausforderung besteht in der Pflege und Betreuung von demenzkranken Menschen.

Pflegehelferinnen tragen zur Gesundheitserhaltung sowie Verhütung von Krankheiten und Unfällen bei. Sie beobachten und dokumentieren den gesundheitlichen Zustand der betreuten Personen. Sie kontrollieren Körperfunktionen wie Puls, Atmung und Temperatur. Bei Auffälligkeiten und Notfällen reagieren sie sofort und informieren das Pflegefachpersonal.

Je nach Einsatzort verrichten Pflegehelfer auch hauswirtschaftliche Aufgaben: Sie machen die Betten, giessen Pflanzen, kochen Mahlzeiten und erledigen kleinere Reinigungsarbeiten. Sie helfen unterstützungsbedürftigen Menschen dabei, ihre Selbstständigkeit so weit als möglich beizubehalten.

Bei ihrer täglichen Arbeit benötigen Pflegehelferinnen viel Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Situation der betagten, behinderten oder chronisch kranken Menschen. Als wichtige Bezugspersonen stehen sie zudem in engem Kontakt zu den Angehörigen der betreuten Personen.

Da die Zahl der chronisch kranken und hochbetagten Menschen allgemein zunimmt, besteht in Alters- und Pflegeheimen ein grosser Bedarf an Personal. Wegen der knappen Personalressourcen sind Pflegehelfer sehr gefragt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, die zeitaufwendige Grundpflege, die persönliche Alltagsbetreuung und die seelische Unterstützung der Betroffenen sicherzustellen.

 

Arbeitsumgebung

Pflegehelfer und Pflegehelferinnen gehören zum Pflegehilfspersonal. Sie arbeiten vor allem in Alters-, Pflege- und Rehabilitationszentren, Spitälern, Kranken- und Behindertenheimen, in privaten Haushalten sowie im Spitexbereich. Der Beruf eignet sich als Einstieg in die Pflege.

Ausbildung

Ausbildungsmöglichkeiten

Der Lehrgang wird von den Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten. Informationen gibt es auf den Webseiten der jeweiligen Kantonalverbände.

Abgesehen vom SRK gibt es auch weitere Anbieter, welche eine gleichwertige Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/in anbieten.

Mehr Informationen: berufsberatung.ch/schulen

Dauer

Der Theorieteil dauert 120 Stunden und das Pflegepraktikum 12 bis 15 Tage.

Freitext

Der Lehrgang vermittelt eine Grundlage für eine Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege.

Diverse Themen werden in Theorie und Praxis vermittelt, z. B. Pflege und Betreuung (sich sauber halten und kleiden, Atem, Herz-Kreislauf, Körpertemperatur, Ruhen und Schlafen, Essen und Trinken, Sexualität), Zusammenarbeit und Kommunikation, Hygiene und Sicherheit, Krisen und Notfall, Ressourcen und Gesundheitsförderung, Alltagsgestaltung usw.

Abschluss

Schweizweit anerkanntes Zertifikat "Pflegehelfer/in SRK" oder Zertifikat vom Anbieter

Anforderungen und Interessen

In der Regel gilt:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Bereitschaft und Interesse am Umgang mit hilfs- und pflegebedürftigen Menschen
  • Teamfähigkeit
  • Verstehen von Texten und der gesprochenen Sprache der jeweiligen Region. Es wird ein Sprachtest gemäss Richtlinien des jeweiligen Rotkreuz-Kantonalverbands vorgenommen. Es werden Sprachkenntnisse mindestens Niveau B1 erwartet.
  • Gute körperliche, geistige und seelische Gesundheit
  • Gültige Arbeitsbewilligung je nach kantonaler Gegebenheit

Weiterbildung

Kurse

Angebote der Rotkreuz-Kantonalverbände sowie von Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens.

Fortbildung SRK

Zusätzliches Zertifikat "Pflegehelfer/in SRK Langzeitpflege"

Anschlussmöglichkeit

Die Pflege- und Betreuungspraxis ermöglicht allenfalls einen erleichterten Einstieg in eine Berufsausbildung im Bereich Gesundheit / Soziales, z. B. zum/r Assistenten/-in Gesundheit und Soziales EBA, Fachmann/-frau Gesundheit EFZ oder Fachmann/-frau Betreuung EFZ

Anforderungen und Interessen

Anforderungen
  • Teamfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Höflichkeit und Fingerspitzengefühl
  • Diskretion
  • Emotionale Ausgeglichenheit
  • Sinn für Hygiene und Sauberkeit

Weitere Infos