Lokomotivführer BP
Lokomotivführerin BP

Schienenverkehr

Als Lokomotivführerin oder Lokomotivführer sind Sie im Personen- oder Güterverkehr tätig. Sie fahren und bedienen Elektro- und Diesellokomotiven und tragen die Verantwortung für Fahrgäste und Güter.

Aufgaben

Vorbereitung
  • sich auf jede Fahrt vorbereiten
  • dabei Streckenführungs-, Fahrplan- und Witterungseinflüsse berücksichtigen
  • sich im Güterverkehr über die Art der zu transportierenden Güter und mögliche Gefahrengüter informieren
  • dazu die notwendigen Unterlagen und Informationen beschaffen oder erstellen
Im Fahrdienst
  • Fahrzeug und technische Systeme in Betrieb nehmen, bedienen und kontrollieren
  • Fahrgäste in Personenzügen sicher, pünktlich und materialschonend ans Ziel bringen
  • Güterzüge im Binnenverkehr führen, nach einer zusätzlichen Ausbildung auch im internationalen Transitverkehr
  • Gefahren erkennen vermeiden
  • bei einer Störung eingreifen, entsprechende Massnahmen einleiten und sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen
  • in Extremsituationen die entsprechenden Stellen alarmieren und die erste Koordination vor Ort sicherstellen

Arbeitsumgebung

Als Lokomotivführerin oder Lokomotivführer arbeiten Sie zu unregelmässigen Zeiten. Sie führen Ihre Arbeit allein und selbständig aus. Die grosse Verantwortung verlangt hohe Konzentrationsfähigkeit und psychische Belastbarkeit. 

Anstellungen als Lokomotivführerin oder Lokomotivführer finden Sie bei in der Schweiz konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).

Anforderungen und Interessen

Anforderungen
  • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten oder Nachtschichten
  • Bereitschaft, häufig unterwegs zu sein
  • Körperliche Widerstandsfähigkeit
  • Selbstständige Arbeitsweise
  • Stressresistenz
  • Verantwortungsbewusstsein
Interessen
  • Alleine und selbstständig arbeiten
  • Draussen arbeiten
  • Fahren
  • Oft unterwegs sein

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt bahnintern im Rahmen einer Anstellung.

Dauer

1,5 Jahre

Zulassung

Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.

Abschluss

Lokomotivführer / Lokomotivführerin mit eidg. Fachausweis