Lizenzierte Luftfahrzeugmechanikerin
Lizenzierter Luftfahrzeugmechaniker

Fahrzeuge
Verkehr

Aufgaben

Lizenzierte Luftfahrzeugmechanikerinnen und Luftfahrzeugmechaniker unterhalten und kontrollieren Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Helikopter etc.). Ihre EASA-Lizenz berechtigt sie, Freigabesignaturen für die überarbeiteten Fluggeräte zu vergeben.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Unterhalten und Kontrollieren aller Arten von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Helikopter etc.)
  • Reparieren von Defekten und Abnützungen, kleinere Reparaturen an der Struktur
  • Überprüfen der Instrumente und Auswechseln einzelner Bauteile

Luftfahrzeugmechanikerinnen und Luftfahrzeugmechaniker arbeiten oft mit Fachleuten aus verschiedenen Berufszweigen zusammen. Teamarbeit sowie ein ausgeprägtes Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein sind unerlässlich. Die Arbeiten werden oft unter Zeitdruck verrichtet.

Ausbildung

Die Ausbildung wird nach den Vorgaben der European Aviation Safety Agency (EASA) durchgeführt.

Der Schweizerische Verband Flugtechnischer Betriebe (SVFB) organisiert und überwacht diese Ausbildung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Luftfahrzeug-Unterhaltsbetrieben.

Der theoretische Teil ist in Modulen organisiert und wird in Form von Kursen (Schulbetrieb) und im Selbststudium absolviert. Die Module werden in Englisch durchgeführt. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen (Multiple Choice und/oder Essay).

Das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung berechtigt zur EASA Part-66 Lizenz "Luftfahrzeugmechaniker/in".

Die Ausbildung dauert drei bis fünf Jahre, mit technischer Berufslehre ist eine Verkürzung möglich. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

Einzelne Betriebe bieten das Erlangen der Lizenz integriert in die Grundbildung als Polymechaniker/in EFZ oder Automatiker/in EFZ an.

Anforderungen und Interessen

Berufliche Grundbildung EFZ. Besonders geeignet:

  • Polymechaniker/in EFZ, Schwerpunkt Instandhaltung
  • Automobil-Mechatroniker/in EFZ
  • Landmaschinenmechaniker/in EFZ
  • Konstrukteur/in EFZ

Persönliche Anforderungen:

  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Initiative, Teamfähigkeit und analytisches Denken
  • Gutes Farbensehen (keine Farbfehlsichtigkeit)
  • Gute Englischkenntnisse

Weiterbildung

Die EASA Part-66 Lizenz ist Voraussetzung für die Berufsprüfung Luftfahrzeugtechniker/in (BP).

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