Lehrer für musikalische Grundschulung/Früherziehung
Lehrerin für musikalische Grundschulung/Früherziehung

Bildung
Musik, Theater, Film

Aufgaben

Lehrer und Lehrerinnen für musikalische Früherziehung vermitteln Kindern einen Einstieg in die Musik. Lehrer und Lehrerinnen für musikalische Grundschulung bauen auf der Arbeit der Früherziehung auf und ergänzen während der ersten Primarschuljahre den Musikunterricht in der Schule. Ziel ist es, möglichst allen Kindern eine solide musikalische Grundausbildung zu ermöglichen.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Heranführen von Kindern im Alter von etwa vier bis neun Jahren auf spielerische Weise an die Musik; dies erfolgt über die Bildungsbereiche Hören, Singen, Sprechen, Musizieren, Improvisieren, Bewegung und Tanz 
  • Wecken und Entwickeln der musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder
  • Vor- und Nachbearbeiten des Unterrichts
  • Besprechungen mit Eltern
  • administrative Arbeiten (Entgegennahme von Anmeldungen, Stundenplangestaltung, Absenzenkontrollen etc.)
  • evtl. zusätzlich, bei entsprechender Qualifikation: Erteilen von Instrumentalunterricht

Musikalische Früherziehung/Grundschule ist ein Teilbereich der Musikpädagogik und dient der Vorbereitung der instrumentalen und stimmlichen Ausbildung in der Musikschule. 

 

 

Ausbildung

Bildungsangebote

Bachelorstudium "Musik und Bewegung":

Ausbildung, Weiterbildung suchen - berufsberatung.ch

 

Zertifikatslehrgang "CAS Musikalische Grundschule":

Ausbildung, Weiterbildung suchen - berufsberatung.ch

Dauer

  • CAS Lehrgänge: 1 Jahr berufsbegleitend
  • Bachelorstudiengänge 3 Jahre Vollzeit

Zulassunsgvoraussetzungen

Für die CAS-Lehrgänge zugelassen sind:

  • Lehrpersonen mit einer Lehrbefähigung für Kindergarten oder Primarschule oder
  • Instrumentallehrpersonen mit einem gültigen Instrumentallehrdiplom

Zusätzliche Voraussetzung für die PHSG: Eignungsprüfung (Gesang und Instrument, Bewegung und Rhythmik, Musiktheorie)
Zusätzliche Voraussetzung für die PH Bern: Nachweis über mindestens einjährige Berufserfahrung nach Erhalt des Lehrdiploms

 

Voraussetzungen für die Aufnahme ins Bachelorstudium:

  • Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität
  • Bestehen der Eignungsprüfung

 

 

Weitere Infos