Jagdaufseher
Jagdaufseherin

Forstwirtschaft

Aufgaben

Jagdaufseher und Jagdaufseherinnen überwachen die Wildbestände und den Jagdbetrieb. Die Funktion der Jagdaufsicht wird durch Personen übernommen, die selbst über den Jagdpass verfügen. Gewählt werden Sie von den Jagdgesellschaften bzw. Jagdpächtern/Jagdpächterinnen und sind dann für ein bestimmtes Jagdrevier zuständig.

 

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Forstbestand und dem Schutz von wildlebenden Tieren
  • Beraten Landwirte/Landwirtinnen und Waldbesitzer/innen in Fragen der Wildschadenverhütung und unterstützen Naturschutzvereine in ihren Bemühungen
  • Führen Schulungen und Informationsveranstaltungen für Schulklassen und anderen interessierte Gruppen durch
  • Bei Missachtung von Vorschriften (z.B. Nichteinhaltung von Schonzeiten, Verwendung von nicht erlaubten Waffen) wird der Fall an das zuständige Jagdinspektorat gemeldet

Ausbildung

Einarbeitung, Schulung und Beratung durch den Wildhüter/die Wildhüterin des Jagdkreises. Voraussetzung für die Wählbarkeit als Jagdaufseher/in ist das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Kantone organisieren die entsprechenden Prüfungen und sind zuständig für die Anerkennung von Jagdscheinen. Die Aufseher/innen verfügen über einen Ausweis, der als Berechtigungsnachweis für ihre Funktion gilt.

Anforderungen und Interessen

  • Naturverbundenheit
  • Interesse an Natur und Wildtieren
  • gute Kenntnisse der geltenden Gesetzgebung
  • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick

Bemerkungen

Die Jagdprüfung kann in jedem Kanton absolviert werden. Infos dazu auf den entsprechenden kantonalen Websites.

Weitere Infos