- Berufe
- Gartendenkmalpfleger/in
Gartendenkmalpflegerin
Gartendenkmalpfleger
Aufgaben
Gartendenkmalpfleger und Gartendenkmalpflegerinnen unterhalten Gärten und Grünanlagen von historisch bedeutenden Objekten. Sie pflegen die zu den Anlagen gehörenden Mauern, Wege, Bäume, Gewächse und Grünflächen.
Handwerker/innen in der Denkmalpflege, Fachrichtung Gartenbau, sind Gärtnerinnen und Gärtner, die über spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten für Arbeiten an historisch wertvollen Objekten verfügen. Sie sind in beratender und ausführender Funktion an der Instandstellung und der Instandhaltung des Baukulturguts beteiligt. Sie führen ihr Handwerk am historisch wertvollen Bestand unter Verwendung neuer und traditioneller Materialien und Techniken aus.
Ausbildung
Berufsprüfung Handwerker/in in der Denkmalpflege, Fachrichtung Gartenbau:
Zur Abschlussprüfung Handwerker/in in der Denkmalpflege Fachrichtung Gartenbau zugelassen werden Personen mit abgeschlossener beruflicher Grundbildung in einem Beruf der gewählten Fachrichtung plus zwei Jahren Berufserfahrung, wovon mindestens ein Jahr im Bereich historisch wertvoller Objekte
oder
mit sechs Jahren Berufserfahrung in einem Beruf der gewählten Fachrichtung, wovon mindestens ein Jahr im Bereich historisch wertvoller Objekte.
CAS Gartendenkmalpflege:
Das CAS Gartendenkmalpflege führt in der Regel zu einer Tätigkeit im Büro. Die Ausbildung richtet sich an Landschaftsarchitekten/innen, an verantwortliche Denkmalpfleger/innen in den Kantonen und Städten und an Restauratoren/innen. Zugelassen sind Personen mit einem anerkannten Tertärabschluss, entsprechender Berufserfahrung im Studiengebiet sowie einer aktuellen Tätigkeit im Bereich der Gartendenkmalpflege. Aufnahmen "sur Dossier" sind möglich.