Friedensrichter
Friedensrichterin

Recht

Aufgaben

Fridensrichterinnen und Friedensrichter vermitteln als erste gerichtliche Instanz zwischen Parteien bei Zivilstreitigkeiten. Sie werden je nach Kanton auch Vermittlerinnen und Vermittler genannt. Sie sind Laien ohne juristische Ausbildung und arbeiten auf Friedensrichterämtern oder bei Bezirksgerichten. Sie werden meist vom Volk gewählt.

Ausbildung

Friedensrichter/innen sind seit 2011 zur ersten gerichtlichen Instanz aufgewertet worden . Damit sind auch die Anforderungen an das Amt gestiegen.

 

Bildungsangebot

Ein 13-tägiges CAS Friedensrichter kann an der Fachhochschule Luzern absolviert werden.

Anforderungen und Interessen

  • Verhandlungsgeschick
  • mündliche und schriftliche Sprachgewandtheit
  • vernetztes Denken und Handeln
  • ethisches Handeln

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