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- Fahrlehrer/in BP
Fahrlehrer BP
Fahrlehrerin BP
Als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin unterrichten Sie alle Altersgruppen im Fahren von Autos, Motorrädern, Lastwagen oder Bussen. Sie bereiten Ihre Schülerinnen und Schüler auf die theoretische und praktische Prüfung vor. Sie vermitteln ihnen Wissen über die Fahrzeugbedienung, Verkehrsregeln sowie ein vorsichtiges und umweltbewusstes Fahrverhalten.
Aufgaben
- Theorieraum mit Material, zum Beispiel Verkehrszeichen oder Filme, vorbereiten
- Verkehrsregeln im Gruppenunterricht vermitteln
- schwierige Punkte der theoretischen Prüfung erklären
- Probeprüfungen durchführen und Ergebnisse besprechen
- verschiedene Techniken des Fahrens vermitteln
- beibringen, das Fahrzeug zu beherrschen, indem zum Beispiel Reflexe entwickelt oder Selbstvertrauen aufgebaut wird
- für verantwortungsvolles und situationsgerechtes Fahren sensibilisieren
- auf unvorhersehbare Situationen vorbereiten und passende Manöver lehren
- Fehler rechtzeitig erkennen, um schlechte Gewohnheiten zu verhindern
- ermutigen und Selbstvertrauen stärken, dabei auch kritisch bleiben
- Fortschritt überwachen, bis selbstständiges Fahren möglich ist
- zur praktischen Prüfung anmelden, sobald die Kandidatin oder der Kandidat bereit ist
Arbeitsumgebung
Als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten Sie im Schulungsraum und in Ihrem Dienstfahrzeug. Da die Fahrstunden tagsüber, abends oder samstags stattfinden, können Ihre Arbeitszeiten unregelmässig sein. In Grossstädten kann das Fahren wegen Staus schwierig sein.
Gemäss Fahrlehrerverordnung (FV) benötigen Sie eine Fahrlehrerbewilligung, die vom Wohnkanton erteilt wird. Meist arbeiten Sie selbstständig. Sie können aber auch bei einer Fahrschule oder bei der Armee angestellt sein.
Anforderungen und Interessen
- Selbstständige Arbeitsweise
- Pädagogische Fähigkeiten
- Gutes Sehvermögen
- Gutes Gehör
- Räumliches Vorstellungsvermögen
- Orientierungssinn
- Stressresistenz
- Konzentrationsfähigkeit
- Fahren
- Kontakt zu Menschen haben
- Informieren und sensibilisieren
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
1-2 Jahre
- Auto
- Motorrad
- Lastwagen
- Bus
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
- Autofahrlehrer / Autofahrlehrerin mit eidg. Fachausweis
- Motorradfahrlehrer / Motorradfahrlehrerin mit eidg. Fachausweis
- Lastwagenfahrlehrer / Lastwagenfahrlehrerin mit eidg. Fachausweis
- Busfahrlehrer / Busfahrlehrerin mit eidg. Fachausweis
Weiterbildung
Obligatorische Kurse
Alle fünf Jahre muss eine Weiterbildung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer von mindestens fünf Tagen absolviert werden.
Diplom der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa)
Weitere Infos
- L-drive Schweiz
Dachorganisation der Fahrlehrerschaft in der Schweiz
- Vereinigung der Strassenverkehrsämter
- Gesetzliche Grundlagen
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