Fahrlehrer BP
Fahrlehrerin BP

Strassenverkehr
Fahrzeuge
Bildung

Als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin unterrichten Sie alle Altersgruppen im Fahren von Autos, Motorrädern, Lastwagen oder Bussen. Sie bereiten Ihre Schülerinnen und Schüler auf die theoretische und praktische Prüfung vor. Sie vermitteln ihnen Wissen über die Fahrzeugbedienung, Verkehrsregeln sowie ein vorsichtiges und umweltbewusstes Fahrverhalten.

Aufgaben

Theorie unterrichten
  • Theorieraum mit Material, zum Beispiel Verkehrszeichen oder Filme, vorbereiten
  • Verkehrsregeln im Gruppenunterricht vermitteln
  • schwierige Punkte der theoretischen Prüfung erklären
  • Probeprüfungen durchführen und Ergebnisse besprechen

 

Fahrstunden geben
  • verschiedene Techniken des Fahrens vermitteln
  • beibringen, das Fahrzeug zu beherrschen, indem zum Beispiel Reflexe entwickelt oder Selbstvertrauen aufgebaut wird
  • für verantwortungsvolles und situationsgerechtes Fahren sensibilisieren
  • auf unvorhersehbare Situationen vorbereiten und passende Manöver lehren
  • Fehler rechtzeitig erkennen, um schlechte Gewohnheiten zu verhindern
  • ermutigen und Selbstvertrauen stärken, dabei auch kritisch bleiben 
Zur Prüfung anmelden
  • Fortschritt überwachen, bis selbstständiges Fahren möglich ist
  • zur praktischen Prüfung anmelden, sobald die Kandidatin oder der Kandidat bereit ist

Arbeitsumgebung

Als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten Sie im Schulungsraum und in Ihrem Dienstfahrzeug. Da die Fahrstunden tagsüber, abends oder samstags stattfinden, können Ihre Arbeitszeiten unregelmässig sein. In Grossstädten kann das Fahren wegen Staus schwierig sein.

Gemäss Fahrlehrerverordnung (FV) benötigen Sie eine Fahrlehrerbewilligung, die vom Wohnkanton erteilt wird. Meist arbeiten Sie selbstständig. Sie können aber auch bei einer Fahrschule oder bei der Armee angestellt sein. 

Anforderungen und Interessen

Anforderungen
  • Selbstständige Arbeitsweise
  • Pädagogische Fähigkeiten
  • Gutes Sehvermögen
  • Gutes Gehör
  • Räumliches Vorstellungsvermögen
  • Orientierungssinn
  • Stressresistenz
  • Konzentrationsfähigkeit
Interessen
  • Fahren
  • Kontakt zu Menschen haben
  • Informieren und sensibilisieren

Ausbildung

Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.

Dauer

1-2 Jahre

Fachrichtungen
  • Auto
  • Motorrad
  • Lastwagen
  • Bus
Zulassung

Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.

Abschluss
  • Autofahrlehrer / Autofahrlehrerin mit ­eidg. Fachausweis
  • Motorradfahrlehrer / Motorradfahrlehrerin mit ­eidg. Fachausweis
  • Lastwagenfahrlehrer / Lastwagenfahrlehrerin mit ­eidg. Fachausweis
  • Busfahrlehrer / Busfahrlehrerin mit ­eidg. Fachausweis 

Weiterbildung

Obligatorische Kurse

Alle fünf Jahre muss eine Weiterbildung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer von mindestens fünf Tagen absolviert werden. 

Diplom der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa)