Experte in biomedizinischer Analytik und Labormanagement HFP
Expertin in biomedizinischer Analytik und Labormanagement HFP
Als Expertin oder Experte in biomedizinischer Analytik und Labormanagement leiten Sie ein medizinisches Labor. Sie unterstützen Fachleute bei technischen oder analytischen Fragen, verantworten die Qualitätssicherung und entwickeln das Labor weiter.
Aufgaben
- medizinisches Labor organisieren und überwachen
- Personaleinsätze und Arbeitsabläufe bei Normal- und Notfallbetrieb planen
- Mitarbeitende und weitere Fachpersonen bei komplexen technischen und analytischen Fragen beraten
- Laborgeräte und Verbrauchsmaterialien verwalten, dabei auf Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit achten
- Verantwortung für korrekte Laborbefunde übernehmen
- Qualitätskontrollen planen und Ergebnisse kritisch beurteilen
- betriebliche und gesetzliche Vorgaben zu Sicherheit, Hygiene und Entsorgung umsetzen
- neue Analyseverfahren, Methoden und Technologien einführen
- mit Fachpersonen aus Medizin und Forschung zusammenarbeiten
- neue Mitarbeitende anleiten und Weiterbildungen organisieren
Arbeitsumgebung
Als Expertin oder Experte in biomedizinischer Analytik und Labormanagement arbeiten Sie in Spitallabors, in Privatlabors oder in Forschungsabteilungen von Industrieunternehmen oder Hochschulen.
Anforderungen und Interessen
- Kommunikationsfähigkeit
- Sinn für Hygiene und Sauberkeit
- Sorgfältige und exakte Arbeitsweise
- Technisches Verständnis
- Verantwortungsbewusstsein
- Drinnen arbeiten
- Experimentieren, forschen
- Genau arbeiten
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht. Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung des SBFI.
Weiterbildung
Fachhochschulen
- Bachelor of Science in Biomedizinische Wissenschaften
Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Weitere Infos
- Labmed Schweiz
Schweizerischer Berufsverband der biomedizinischen Analytik und Labordiagnostik
- OdASanté
Organisation der Arbeitswelt: Gesundheit
- Gesetzliche Grundlagen