- Berufe
- Chefmonteur/in Heizung BP
Beruf
Chefmonteur Heizung BP
Chefmonteurin Heizung BP
Gebäudetechnik, Innenausbau
Als Chefmonteurin oder Chefmonteur Heizung leiten Sie die Montage und Inbetriebnahme von wärmetechnischen Anlagen. Sie planen und koordinieren die Arbeiten, die Sie mit Ihren Mitarbeitenden ausführen.
Aufgaben
Arbeitsvorbereitung
- Verträge überprüfen
- Pläne und Skizzen der Konstruktion zeichnen
- Teile für die Heizung organisieren
- Termine vereinbaren, benötigtes Personal einplanen
- überprüfen, ob die geplanten wärmetechnischen Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen
Montage leiten
- Mitarbeitende und Lernende auf der Baustelle leiten
- dafür sorgen, dass die Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz eingehalten werden
- Arbeiten mit Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten besprechen und koordinieren
- organisieren, dass die Heizungen gefüllt und in Betrieb genommen werden
Administrative Arbeiten ausführen
- Arbeitsrapporte schreiben und Materialverbrauch festhalten
- Abrechnungen erstellen
- Bausitzungen organisieren und leiten sowie Entscheide, Termine und Zuständigkeiten in einem Protokoll festhalten
Arbeitsumgebung
Als Chefmonteurin oder Chefmonteur Heizung arbeiten Sie sowohl im Büro als auch auf der Baustelle.
Anstellung finden Sie in ausführenden Betrieben der Heizungsbranche im mittleren Kader.
Anforderungen und Interessen
Anforderungen
- Bereitschaft, häufig unterwegs zu sein
- Durchsetzungsvermögen
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Technisches Verständnis
Interessen
- Führen und Verantwortung übernehmen
- Planen, organisieren
- Technische Aufgaben lösen
Ausbildung
Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht.
Angebote
Dauer
1–2 Jahre
Zulassung
Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung.
Abschluss
Chefmonteur / Chefmonteurin Heizung mit eidg. Fachausweis
Weitere Infos
- Suissetec
Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband
- Gesetzliche Grundlagen