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Berufsbeistand
Berufsbeiständin
Aufgaben
Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände führen im Dienst einer Behörde professionelle Beistandschaftsmandate im Kindes- und Erwachsenenschutz. Sie übernehmen die persönliche Betreuung und Vertretung der ihnen anvertrauten Personen mit dem Ziel, ihnen eine adäquate Lebensführung zu ermöglichen sowie ihre rechtlichen und sachlichen Ansprüche gegenüber dem Staat und Dritten zu sichern.
Ausbildung
Abschluss eines Hochschulstudiums bevorzugt in Sozialer Arbeit, eventuell in Recht, Psychologie, Sozialpsychologie, Pädagogik oder vergleichbare Ausbildung und/oder Abschluss eines Nachdiplomstudiums CAS, DAS oder MAS o.ä. für Berufsbeistandschaft, Verfahrensbeistandschaft oder Mandatsführung (Suche nach Nachdiplomstudiengängen über http://www.berufsberatung.ch/awd, beim Reiter "Abschlüsse" CAS, DAS, MAS wählen).
Spezifische Kenntnisse bzw. Weiterbildungen in Themenbereichen wie Methodik, Case-Management, Psychologie/Medizin, Buchhaltung, Konfliktmanagement, Mediation und Recht (Familienrecht, Erbrecht, Sozialversicherungsrecht. Betreibungs- und Konkursrecht, Strafrecht, Steuerrecht)
Anforderungen und Interessen
- Lebens- und Berufserfahrung
- Fähigkeit, komplexe Situationen aus systemischer Sicht wahrzunehmen und zu analysieren
- gute Menschenkenntnis und Kommunikationskompetenz
- Selbstsicherheit, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
- Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion.
Weiterbildung
- Weiterbildung in den Bereichen Sozialarbeit, Recht, Psychologie
- Aufstiegsmöglichkeiten: Fachbereichsleiter/in, Stellenleiter/in in Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden
Bemerkungen
Neben den professionellen gibt es auch privat tätige Mandatsträger und Mandatsträgerinnen (Beistände/Beiständinnen private Mandate).