Beraterin Frühe Kindheit HFP
Berater Frühe Kindheit HFP

Gesundheit
Soziales

Beraterinnen und Berater Frühe Kindheit unterstützen und begleiten Eltern von Säuglingen und Kindern bis zum fünften Lebensalter. Sie helfen, Entwicklungsstörungen sowie kleinere und grössere Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention.

Aufgaben

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

Eltern unterstützen und beraten

  • Unterstützungsbedarf von Kindern und Bezugspersonen ermitteln
  • psycho- und sensomotorischen, kognitiven, emotionalen und körperlichen Entwicklungsstand des Kindes ermitteln sowie allfällige Bindungs-, Regulations- oder Gedeihstörungen erkennen
  • biographischen, sozialen und kulturellen Hintergrund von Bezugspersonen sowie emotionale, kognitive und sensomotorische Ressourcen des Kindes berücksichtigen und darauf basierend geeignete Form der Vermittlung auswählen
  • mit Bezugsperson Strategien erarbeiten, um die Entwicklung des Kindes entsprechend seinen Ressourcen zu fördern
  • weitere Fachpersonen miteinbeziehen

Beratungsprozess weiterentwickeln

  • Beratungsprozess hinsichtlich Zielen, Wirtschaftlichkeit, Durchführung und Wirksamkeit analysieren
  • bestehendes Angebot laufend neuen Entwicklungen anpassen

Arbeitsumgebung

Beraterinnen und Berater Frühe Kindheit sind vor allem bei Gemeinden, sozialen Institutionen wie der Spitex oder Fachstellen für Jugend und Familie angestellt. Je nach Anstellung, beispielsweise bei der Spitex, sind sie viel unterwegs und besuchen Familien zuhause. Meistens werden Teilzeitstellen angeboten.

Anforderungen und Interessen

Interessen
  • Wissen weitergeben
  • Planen, organisieren
  • Im Team arbeiten
  • Kontakt zu Menschen haben

Ausbildung

Die Ausbildung wird in der Regel berufsbegleitend in Form von Modulen gemacht. Die Zulassungsbedingungen für die Prüfung stehen in der Prüfungsordnung des SBFI.

Weiterbildung

Kurse und Lehrgänge

Angebote der Berufsverbände OdaSanté und EPSanté

Höhere Fachschule

Z. B. dipl. Sozialpädagoge/-pädagogin HF, dipl. Aktivierungsfachmann/-frau HF oder Leiter/in Arbeitsagogik HF

Hochschule

Mit entsprechender schulischer Vorbildung z.B. Bachelor of Arts/Science (FH) in Sozialer Arbeit, Bachelor of Science (FH) in Angewandter Psychologie oder dipl. Lehrer/in für die Vorschulstufe (EDK), Primarstufe (EDK) oder Sekundarstufe I (EDK) sowie weitere Berufe im Bereich Bildung und Erziehung wie dipl. Sonderpädagoge/-pädagogin (EDK), dipl. Logopäde/-pädin (EDK) etc. Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.