Ballonpilotin
Ballonpilot

Verkehr

Aufgaben

Ballonpiloten und Ballonpilotinnen führen gewerbsmässige Passagierfahrten für Einzelpersonen oder für Gruppen durch.

Sie üben folgenden Tätigkeiten aus:

  • Alle Abläufe planen, welche mit der Fahrt zusammenhängen - vom vereinbarten Startort bis zum Zielpunkt
  • Den Einsatz des so genannten "Verfolgerfahrzeugs" auf dem Boden organisieren, in welchem sämtliches benötigtes Material transportiert wird und mit dessen Fahrer/in der/die Ballonpilot/in in Funkverbindung steht
  • Die strengen Sicherheits- und Organisationsvorschriften einhalten
  • Als Luftfahrtunternehmer eventuell auch: Termine koordinieren und betriebswirtschaftliche Aufgaben ausführen

Ausbildung

Für den Erwerb des Pilotenscheins ist eine Theorieausbildung (inkl. Ausbildung in Radiotelefonie) sowie ein anschliessend praktischer Teil unter Anleitung eines/einer Ballonfahrlehrers/-fahrlehrerin erforderlich. Dauer insgesamt: ca. 1 Jahr.

 

Der Schweizerische Ballonverband (SBAV) führt eine Fahrschule und bietet Theorieausbildungen an. Die praktische Ausbildung wird von diversen Ballongruppen angeboten.

Anforderungen und Interessen

  • technische Kenntnisse
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Kontaktfreude
  • Organisations- und Planungsgeschick

 


 

Weiterbildung

diverse technische Weiterbildungen und Prüfungen oder die Berechtigung als Ballonfahrlehrer/in

Bemerkungen

Um gewerbliche Passagierfahrten durchführen zu dürfen, ist eine Bewilligung des Bundesamtes für zivile Luftfahrt BAZL notwendig.

Weitere Infos