Certificate of Advanced Studies CAS

Angewandtes Strafprozessrecht

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW
Winterthur 1 Annahme (ZH)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Fachhochschulen, Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Certificate of Advanced Studies CAS Certificate of Advanced Studies ZHAW in Angewandtem Strafprozessrecht
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Teilzeit
  • Dauer

    120 Lektionen (ca. 16 Tage in zweimal drei Monaten)

So sieht die Ausbildung aus

Das Certificate of Advanced Studies (CAS) in Angewandtem Strafprozessrecht ist eine spezialisierte Weiterbildung, die das Ziel hat, das Wissen der Teilnehmenden im Bereich des strafprozessualen Vorverfahrens zu vertiefen. Der Kurs bereitet auf die Zusammenarbeit mit Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus Untersuchungs-, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden vor. Der Inhalt des CAS ist in zwei Module unterteilt. Modul 1 behandelt die Grundlagen des Strafprozesses, einschliesslich der beteiligten Personen, Behörden und Verfahren. Themen wie Strafbehörden, private Verfahrensbeteiligte, Einvernahmen der Polizei und der Staatsanwaltschaft sowie die Zusammenarbeit der Behörden werden behandelt. Auch das gerichtliche und kriminalpolizeiliche Vorgehen aus Sicht der Anwaltschaft und der Gerichte wird thematisiert. Modul 2 konzentriert sich auf die Beweiserhebung und Zwangsmassnahmen. Es umfasst das Beweisrecht, die Beweiserhebungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft, die Aufgaben des Zwangsmassnahmengerichts sowie offene und verdeckte Zwangsmassnahmen. Weitere Themen sind das Vorverfahren, das Strafbefehlsverfahren sowie Rechtsmedizin und forensische Psychiatrie. Der Unterricht erfolgt in Präsenzform an Freitagen und Samstagen etwa alle vier Wochen.

Zulassung

Zulassungsbedingungen für Personen mit Hochschulabschluss

  • Abschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise einer der Vorgängerschulen
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

Zulassungsbedingungen für Personen ohne Hochschulabschluss

  • Nachweis eines Tertiär B-Abschluss (Höhere Berufsbildung): Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis) oder Höhere Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom) oder Höhere Fachschule HF. Abschlussdiplom eines Bildungslehrgangs einer höheren Fachschule (HF) oder einer höheren Fachprüfung (eidg. Diplom)
  • In Ausnahmefällen können weitere Personen zugelassen werden, wenn sich deren Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung und nach Abschluss einer ersten beruflichen Grundbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • Bestehen eines Zulassungsgesprächs

Zielpublikum

  • Polizisten und Polizistinnen, deren Arbeit zu einem wesentlichen Teil aus gerichts- bzw. kriminalpolizeilichen Tätigkeiten besteht
  • Personen aus anderen Ermittlungs-, Untersuchungs- und Aufsichtsbehörden im weit verstandenen Sinne des Sicherheits- und Polizeibereichs, die ebenfalls mit Justizbehörden zusammenarbeiten (ohne juristischen Studienabschluss)

Kosten

CHF 7'740.-
Preis inkl. Unterrichtsunterlagen und Lehrmittel, exkl. Verpflegung

Nachprüfungen oder Wiederholungen werden mit CHF 400.- verrechnet.

Bemerkungen

Veranstalter des Angebots: Fachstelle für Wirtschaftsstrafrecht

Weitere Informationen