Diplom / Abschluss des Anbieters

Fertigungsspezialist/in VSSM

ZbW Zentrum für berufliche Weiterbildung
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Diplom / Abschluss des Anbieters Fertigungsspezialist/in VSSM (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten)
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend
  • Dauer

    2 Semester, total ca. 200 Lektionen

So sieht die Ausbildung aus

Der Lehrgang zum Fertigungsspezialisten und zur Fertigungsspezialistin VSSM bietet eine hervorragende Möglichkeit zur Weiterqualifikation im Schreinerfach. Der Kurs umfasst verschiedene Themen, die für die berufliche Praxis relevant sind. Ein zentraler Bestandteil ist der SIBE-Kurs, der die Teilnehmenden optimal auf ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter vorbereitet. Der Fächerplan beinhaltet den Umgang mit Mitarbeitenden, Planung und Organisation sowie die Arbeitssicherheit. Zudem werden Kenntnisse in der Vorbereitung und Umsetzung der Produktion vermittelt. Es gibt Pflichtwahlfächer, die den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, sich in spezifischen Bereichen weiterzubilden. Dazu gehören das Pflichtwahlfach CNC und das Pflichtwahlfach Oberflächentechnik.

Zulassung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer

  • über ein eidg. Fähigkeitszeugnis als Schreinerin/Schreiner bzw. eidg. Berufsattest als Schreinerpraktikerin/Schreinerpraktiker und vier Jahre Berufserfahrung im Schreinergewerbe (inklusive Lehrzeit) verfügt;
    oder
  • über ein eidg. Fähigkeitszeugnis bzw. eidg. Berufsattest oder eine gleichwertige Qualifikation und über zwei Jahre Berufserfahrung im Schreinergewerbe/angestammten Bereich verfügt;
    oder
  • über eine Maturität oder eine gleichwertige Qualifikation und über zwei Jahre Berufserfahrung im Schreinergewerbe//angestammten Bereich verfügt.

Kosten

Pro Semester: CHF 3'600.- (ZPK*/MAEK** nicht eingerechnet)

Hinzu kommen die Kosten für Prüfungen am ZbW von CHF 500.- 

* Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.

** Die MAEK ist eine Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Anteile von Kurskosten zurück, wenn sich Unternehmer oder Mitarbeiter gemäss Förderprogramm weiterbilden.

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