Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypUniversität
- AbschlussMaster Master of Law, Universität Freiburg Mehrere Optionen und spezielle Zusätze werden angeboten: -Schwerpunkte - Ausbildung «bilingue plus» - «Double diplôme de master Fribourg/Paris II» - Koordinierte Masterabschlüsse mit Heidelberg, Lissabon, Hongkong und Turin - Zusatz «Studienleistungen in englischer Sprache»
- UnterrichtsspracheDeutsch, Französisch Deutsch und/oder Französisch Mention «bilingue» Der Master of Law kann mit dem Zusatz «bilingue» erworben werden. Wer diesen Zusatz zum Master erlangen möchte, muss • 35 ECTS in der Zweitsprache leisten und • eine der drei schriftlichen Arbeiten in der Zweitsprache verfassen. Diese Arbeit wird in den 35 verlangten ECTS mitgezählt. Wer seinen Bachelor of Law bereits mit dem Zusatz «bilingue» erworben hat, ist von der schriftlichen Arbeit in der Zweitsprache befreit, muss aber dennoch 35 ECTS in der Zweitsprache erlangen.) Als Ergänzung zu dieser Ausbildung bietet die Universität Freiburg das Programm "bilingue plus" an.
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit, Teilzeit
- Dauer
2 bis 3 Semester (keine Studienzeitbeschränkung)
Teilzeit: Der flexible Studienplan ermöglicht es jeweils, eine individuelle Zusammenstellung der Stunden und somit einen personalisierten Stundenplan für jedes Semester vorzunehmen.
So sieht die Ausbildung aus
Der Master of Law bietet eine flexible Gestaltungsmöglichkeit. Studierende können ihr Programm individuell aus Blockkursen, Semesterkursen, Seminaren und Spezialveranstaltungen zusammenstellen. Ab Herbst 2023 stehen neun Schwerpunkte zur Auswahl, von denen zwei gewählt werden können: Wirtschaft, Staat und Service public, Europa, Familie, Umwelt und Klima, Religion, Strafen, Streitbeilegung und Menschenrechte. Für jeden Schwerpunkt sind drei Kurse und eine schriftliche Arbeit erforderlich. Die Wahl der Schwerpunkte kann bis zur letzten Examenssession geändert werden. Das Diplom kann durch Zusätze wie «Zweisprachiges Studium», «Bilingue plus – Recht» oder «Double diplôme de master Fribourg/Paris II» ergänzt werden.
Zulassung
Nur wer über einen Schweizer Bachelor of Law verfügt, wird für das Studium des Master of Law zugelassen.
Passerelle zum Master of Law
Inhaber oder Inhaberinnen eines Bachelordiploms in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Fachhochschule werden unter Auflagen zum Masterstudium zugelassen (Master of Law mit Bachelorabschluss FH ).
Die Auflage (Passerelle) besteht aus 30 ECTS-Kreditpunkten und ist wie folgt zu erfüllen:
- 30 ECTS-Kreditpunkte müssen in den Fächern aus dem Bachelor of Law erworben werden, wobei
- mindestens eine der Prüfungen «Römisches Recht», «Rechtsgeschichte» oder «Rechtsphilosophie» bestanden werden muss
Die zusätzlichen Studienleistungen können parallel zu den Studienleistungen des Masterstudiengangs erbracht werden und müssen nicht vorgängig validiert werden.
Kosten
CHF 250.- Programm "bilingue plus" / pro Semester
Die Teilnehmenden des Programms beteiligen sich an den Kosten dieser Zusatzausbildung.