Certificate of Advanced Studies CAS

Bau- und Immobilienrecht

Universität Freiburg UNIFR
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Universität, Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Certificate of Advanced Studies CAS - CAS Bau- und immobilienrecht - Fachanwalt/Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht (verliehen vom Schweizerischen Anwaltsverband, siehe www.sav-fsa.ch)
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend, Teilzeit
  • Dauer

    Einführungsveranstaltung und 6 Module: ca. 125 Präsenzstunden

    jeweils Freitagnachmittag ab 13.15h bis Samstagmittag 12.50h plus Abendveranstaltungen

So sieht die Ausbildung aus

Das Angebot im Bereich Baurecht bietet eine vertiefte Behandlung von Themen, die in der Praxis besonders relevant sind. Es umfasst sowohl privates als auch öffentliches Baurecht. Alle Teilnehmenden durchlaufen sämtliche Module, unabhängig von einer Spezialisierung. Für einen Teil der schriftlichen Schlussprüfung kann zwischen den Schwerpunkten privates Baurecht und öffentliches Baurecht gewählt werden. Der Kurs beginnt mit einem Einführungstag, gefolgt von sechs Modulen, die verschiedene Sachgebiete abdecken. Dazu gehören Werk- und Planerverträge, Bauversicherungen, Bauprozess, Mediation und Streitschlichtung, Dienstbarkeiten, Bauhandwerkerpfandrecht, Grundstückkauf und Grundsteuern, Stockwerkeigentum, Immobiliarmiete, Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Natur- und Heimatschutzrecht sowie öffentliches Vergaberecht. Zusätzlich werden freiwillige Zusatzmodule zu Liegenschaftenschätzung und Bautechnik für Nicht-Techniker angeboten. Der Kurs richtet sich an Anwältinnen und Anwälte, die Aktivmitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes sind und über breite Praxiserfahrung im Bau- und Immobilienrecht verfügen. Auch Juristinnen und Juristen, die in der öffentlichen Verwaltung, bei Gerichten oder in der Privatwirtschaft intensiv mit dem Bau- und Immobilienrecht arbeiten, sind angesprochen. Weitere Informationen sind im Zulassungsreglement des Schweizerischen Anwaltsverbandes zu finden, der auch über die Zulassung entscheidet.

Zulassung

Die Studiengänge stehen Aktivmitgliedern des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV offen, die im betreffenden Fachgebiet überdurchschnittliche praktische Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht und bei Kursbeginn seit mindestens 4 Jahren hauptberuflich als Anwältinnen oder Anwälte tätig waren. Damit werden die für die vorgesehenen Spezialisierungskurse notwendigen Basisanforderungen sichergestellt.

Dritte, die eine enge fachliche Beziehung zum Ausbildungsgegenstand haben, aber nicht praktizierende Anwältinnen oder Anwälte sind (wie Richterinnen oder Richter usw.), können zu den Studiengängen zugelassen werden, sofern sie eine gleichwertige Qualifikation nachweisen und pro Kurs in der Regel nicht mehr als 20% der Studierenden ausmachen.

Interessenten (Aktivmitglieder des SAV und Dritte) können sich nur beim Generalsekretariat des SAV für den Studiengang der jeweiligen Sprache anmelden. 

Kosten

Siehe Webseite des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV, der auch das Inkasso besorgt www.sav-fsa.ch/

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