Psychiatrisch-Psychologische Begutachtung im Strafrecht
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypUniversität, Berufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussCertificate of Advanced Studies CAS Certificate of Advanced Studies (CAS) Psychiatrisch-Psychologische Begutachtung im Strafrecht, Universität Basel
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
9 Monate
So sieht die Ausbildung aus
In strafrechtlichen Verfahren werden Sachverständige hinzugezogen, wenn Zweifel an der Schuldfähigkeit bestehen oder bevor therapeutische oder sichernde Massnahmen angeordnet werden. Ihre Gutachten sind oft entscheidend für richterliche oder behördliche Entscheidungen, etwa bei der Einweisung oder Entlassung aus forensisch-psychiatrischen Kliniken oder bei der Anordnung einer Verwahrung. Dabei müssen die Sicherheit der Gesellschaft und die Persönlichkeitsrechte der Täter auf einer fundierten und evidenzbasierten Grundlage abgewogen werden.
Die Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie und die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie vergeben Qualifikationen für Sachverständige im Strafverfahren. Neben praktischer Tätigkeit ist dabei der Ausweis einer theoretischen Weiterbildung vorgeschrieben.
Der CAS Psychiatrisch-Psychologische Begutachtung im Strafrecht deckt die wesentlichen Lernziele für diese Qualifikationen ab und wird von den Fachgesellschaften anerkannt. Der Studiengang vermittelt notwendige theoretische Kenntnisse und Handlungskompetenzen. Nach klinischer Erfahrung und Supervision können Absolventinnen und Absolventen selbständig Gutachten erstellen und vor Gericht als Sachverständige aussagen.
Der Studiengang umfasst sieben Module von je drei Präsenztagen, verteilt über gesamthaft neun Monate. Die Module finden an verschiedenen Orten in der Schweiz statt. Hochkarätige, lehrerfahrene Dozierende aus der Berufspraxis und Wissenschaft sorgen für qualitativ hochwertige und moderne Lerneinheiten, welche die Teilnehmenden mit theoretischem Unterricht und verschiedenen didaktischen Methoden bestmöglich auf reale Bedingungen vorbereiten. Dazu gehören unter anderem das Lernen anhand von Übungen in verschiedenen, praxisbezogenen Umfeldern wie beispielsweise der Untersuchung von Simulationsprobanden und Aussagen als Sachverständige in einer simulierten Gerichtsverhandlung.
Der CAS wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
Zulassung
Der CAS richtet sich an Psychotherapeut/innen oder Psycholog/innen in Ausbildung zur/zum Psychotherapeut/in und Psychiater/innen mit Arbeitserfahrung im forensischen Kontext, die eine evidenzbasierte wissenschaftliche Weiterbildung zur Qualifikation als Sachverständige/r (Gutachter/in) im Erwachsenenstrafrecht (nach Art. 183 StPO) anstreben.
Zugelassen sind:
- Psychiater/innen mit Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie FMH oder Aspirant/innen, die kurz vor dem Erwerb dieses Facharzttitels stehen.
- Psycholog/innen (Hochschulabschluss in Psychologie auf Masterstufe), die während des Studiums mindestens 9 ECTS in Klinischer Psychologie und Psychopathologie erbracht haben.
Die Studiengangkommission kann zudem in Einzelfällen «sur dossier» Kandidat:innen zum Studium zulassen, die einen äquivalenten beruflichen Werdegang und entsprechende fachliche Qualifikationen nachweisen.
Kosten
CHF 9'500 (inkl. Prüfungsgebühr)
Die Studiengebühr schliesst Gebühren für Prüfungen, Lehr- und Lernmaterialien mit ein, nicht aber Kosten für spezielle Leistungen wie beispielsweise Verpflegung, Reisen oder Unterkunft.
Bemerkungen
Der CAS wird alle zwei Jahre angeboten.