Logistiker/in – EFZ für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Logistiker/in EFZ/EBA
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
siehe Webseite des Anbieters
So sieht die Ausbildung aus
Die Nachholbildung nach Art. 32 BBV bietet Erwachsenen die Möglichkeit, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Logistikerin oder Logistiker zu erlangen. Dies ist möglich, wenn sie ihre Berufskenntnisse auf andere Weise als durch eine berufliche Grundbildung erworben haben. Voraussetzung sind 5 Jahre berufliche Praxis, davon mindestens 3 Jahre im Bereich der Logistik. Bereits absolvierte Grundbildungen werden als berufliche Erfahrung anerkannt. Der Erwerb des Fähigkeitszeugnisses ist nicht an einen bestimmten Bildungsgang gebunden. Der Kompetenzenerwerb kann individuell gestaltet werden. Lehrgänge an verschiedenen Berufsschulen ermöglichen eine Vorbereitung auf den schulischen Teil des Qualifikationsverfahrens. Die ASFL SVBL bietet ein umfassendes Kursangebot, das eine lückenlose Vorbereitung auf das praktische Qualifikationsverfahren sicherstellt.
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, davon drei Jahre im Bereich Logistik.
Kosten
Für Informationen über die Kosten siehe Webseite des Anbieters.
Bemerkungen
Obligatorischer Informationsanlass in Zürich Ergänzungsbildung in Dietikon (BZD) und Rupperswil (SVBL)
Weitere Informationen
svbl.ch > Kursangebote > Berufliche Grundbildung
Logistiker/-in EFZ durch Validierung