Vorbereitungskurs

Spezialist/in für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ASGS

Suva - Abteilung Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz
Luzern (LU)
Zum Angebot

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP, Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Eidgenössischer Fachausweis / Berufsprüfung BP Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung ASGS gelten als Spezialisten der Arbeitssicherheit in der Funktion als Sicherheitsfachleute gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Art. 11d. Nach externer Prüfung: Spezialist/in für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit eidg. FA
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Teilzeit
  • Dauer

    Der gesamte Vorbereitungskurs umfasst 26 Tage in Präsenzunterricht sowie zusätzlich rund 17 Tage Selbststudium. Der Kurs erstreckt sich über zwölf Monate.

So sieht die Ausbildung aus

Die Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) arbeiten in verschiedenen Branchen oder bei Organisationen wie der Suva, dem SECO oder kantonalen Arbeitsinspektoraten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Betrieben umzusetzen. Die Weiterbildung bereitet auf die Berufsprüfung für ASGS mit eidgenössischem Fachausweis vor. Sie konzentriert sich auf praktische Handlungen und typische Arbeitssituationen, um eine praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten. Die berufsbegleitende Weiterbildung vermittelt umfassendes Wissen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Suva hat ein modernes Ausbildungskonzept entwickelt, das Präsenzunterricht mit Selbstlernphasen kombiniert, um das Lernen effizient und attraktiv zu gestalten. Die Weiterbildung besteht aus fünf Modulen, die in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden müssen. Zuerst werden drei Hauptmodule belegt: Grundlagen von ASGS anwenden, Sicherheits- und Gesundheitsschutzsysteme erstellen und umsetzen sowie Schulungen und Prävention durchführen. Danach folgt ein Vertiefungsmodul, in dem die Teilnehmenden als Vertretung der Durchführungsorgane agieren. Abschliessend wird je nach gewählter Fachrichtung ein Wahlmodul belegt, das sich auf die Umsetzung von ASGS im spezifischen Kontext von Bau, Industrie und Gewerbe oder Dienstleistung konzentriert.

Zulassung

a) eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss und mehr als drei Jahre Berufspraxis,
oder
b) gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss und mindestens fünf Jahre Berufspraxis,
oder
c) Hochschulabschluss und mindestens drei Jahre Berufspraxis.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Berufsprüfung muss die Berufspraxis im Bereich ASGS von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden (Ziffer 2.2 der Wegleitung zur Prüfungsordnung ASGS).

Die Abschlussprüfung wird durch den Verein höhere Berufsbildung ASGS organisiert. Verbindliche Zusagen über Termine und die Zulassung zur Berufsprüfung macht die Qualitätssicherungskommission (QSK) des Vereins ASGS. Eine Vorprüfung der Unterlagen ist über diplom-asgs.ch möglich.

Bitte beachten! Die Aufnahme in die Ausbildung sichert nicht die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung zu. Der Teilnehmende ist für die Zulassungsabklärung selber verantwortlich.

Zielgruppe

  • Kaderleute
  • Sicherheitsbeauftragte
  • externe Berater/-innen
  • Mitarbeitende von Durchführungsorganen (Suva, SECO, kantonale Arbeitsinspektorate, Fachorganisationen)
  • Interessierte an eigener Weiterentwicklung im Bereich ASGS

Kosten

Die Kosten für Haupt-, Vertiefungs- und Wahlmodule sowie die Prüfungsvorbereitung betragen 15 800 Franken, inklusive Kursunterlagen, Verpflegung und Modulprüfungen. Die Kosten nach Abzug der Bundesbeiträge des SBFI* und der EKAS** betragen 5083 Franken. Dies gilt als unverbindliche Kostenschätzung.

In den Kurskosten nicht inbegriffen:

  • Allfällige weitere Kosten
  • Prüfungsgebühren für die Berufsprüfung ASGS
  • Wiederholung der Modulprüfungen 

* Ein Beitrag von 50% der Kurskosten kann beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beantragt werden. Der Antrag ist direkt durch die Kandidatin / den Kandidaten mit Wohnsitz in der Schweiz nach Absolvieren der Berufsprüfung zu stellen. Bedingungen und weitere Informationen unter www.sbfi.admin.ch > Bildung > Höhere Berufsbildung > Bundesbeiträge vorbereitende Kurse BP und HFP. 

** Eine Erfolgsprämie von 25% der Kurskosten bis max. CHF 4000.– wird von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) an die Teilnehmer erstattet, welche bereits einen Beitrag des SBFI erhalten haben und welche die eidgenössische Berufsprüfung als Spezialistin / Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) bestanden haben.

Es können allenfalls Unterstützungsbeiträge beantragt werden. Weitere Informationen: Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP > Finanzierung

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