Kurszertifikat / Kursbestätigung

Einführungskurs zur schweizerischen Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit

Suva - Abteilung Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz
Luzern 30 AAL (LU)
Zum Angebot

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Kurszertifikat / Kursbestätigung
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    kurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Teilzeit
  • Dauer

    4 Tage

So sieht die Ausbildung aus

Ein Einführungskurs zur schweizerischen Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit vermittelt grundlegende Kenntnisse. Der Kursinhalt konzentriert sich darauf, wie das im Ausland erworbene Spezialistenwissen an die gesetzlichen Anforderungen der Schweiz angepasst werden kann. Der Aufbau des Kurses ist praxisorientiert und ermöglicht es den Teilnehmenden, das Gelernte direkt in ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden. Die Lernform ist interaktiv, um den Austausch von Erfahrungen und Wissen zu fördern. Ziel ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die schweizerischen Vorschriften zur Arbeitssicherheit effektiv umzusetzen.

Zulassung

Abschluss einer ausländischen Ausbildung als Spezialist der Arbeitssicherheit, die den Anforderungen der EigV entspricht. Dazu ist bei der "EKAS Expertengruppe" ein Antrag zur Überprüfung einzureichen. 
Nur Personen, die einen positiven Bescheid erhalten haben, werden zum Kurs zugelassen.
    
oder
2. Die Teilnehmer am DAS Arbeit+Gesundheit der Universität Zürich (UZH) und der Université de Lausanne (UNIL), unter Vorweisung einer Teilnahmebestätigung.

Weitere Informationen über den Ablauf zur Bescheinigung der Qualifikationen finden Sie unter: https://www.suva.ch/de-ch/praevention/beratung-kurse-und-angebote/weite…


Zielpublikum

Spezialisten der Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachleute, Sicherheitsingenieure), die ihre Weiterbildung im Ausland absolviert haben (EigV Art. 2, Abs.4)

Kosten

Kurskosten von CHF 1'300.00.
Dieser deckt die Kosten für die Mittagessen und Kaffeepausen. Kosten für die Unterkunft gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

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