Assistenzdienst Konsulatsschutz
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussKantonaler Abschluss
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
9 Monate
So sieht die Ausbildung aus
Mitarbeitende im Assistenzdienst Konsulatsschutz (AKS) sind für den Schutz konsularischer Einrichtungen in der Stadt verantwortlich. Sie arbeiten in Teilzeit oder Vollzeit und führen ihren Dienst bewaffnet aus. Bei Bedarf dürfen sie polizeiliche Zwangsmassnahmen anwenden. Die Ausbildung beinhaltet theoretische und praktische Fächer. Dazu gehören Stadtführungen, Besichtigungen, Erster Hilfe, Sport und Eigensicherung.
Zulassung
Grundvoraussetzungen sind ein ausgeglichener Charakter und Gerechtigkeitssinn.
Dazu kommen folgende formale Anforderungen:
- Schweizer Bürgerrrecht oder Niederlassungsbewilligung C
- Alter ca. zwischen 20 und 49 Jahren (bei Ausbildungsbeginn)
- gute körperliche Fitness
- abgeschlossene Berufslehre (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung
- gute Schul- und Allgemeinbildung (Schulbesuch in der Schweiz)
- Sprache Schweizerdeutsch verstehen und sprechen
- gute schriftliche Ausdrucksweise
- einwandfreier Leumund
- Führerausweis Kat. B (PW mit Handschaltung muss zwingend nach der Ausbildung gefahren werden können. Wer auf einem Automaten gelernt hat, muss sich dies selber aneignen.)
- Keine Mindestgrösse (unter 160 cm zusätzliche Eignungsabklärungen)
- Bei politischen und religiösen Einstellungen sowie in der äusseren Erscheinung werden keine Extreme geduldet.
Tätowierungen an Hals, Kopf und Händen sind nicht gestattet. Alle anderen Tätowierungen sind erlaubt, wenn sie vom Motiv her mit dem Polizeiberuf und der Berufsethik der Polizei vereinbar sind.
Es muss ein Auswahlverfahren absolviert werden.
Kosten
bezahlte Ausbildung bei vollem Lohn
Weitere Informationen
stadt-zuerich.ch > Nach Organisation > Sicherheitsdepartement > Stadtpolizei
> Arbeiten für die Stadtpolizei