Kosmetiker/in - EFZ für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Kosmetikerin EFZ Nachholbildung Art. 32 BBV
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
auf Anfrage
So sieht die Ausbildung aus
Kosmetikerinnen und Kosmetiker können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis nach Art. 32 BBV nachträglich erwerben. Der SFK Schweizer Fachverband für Kosmetik bietet Vorbereitungskurse an. Erfahrene Referentinnen und Referenten mit fundierter methodischer und didaktischer Ausbildung vermitteln die notwendigen Grundlagen und Kenntnisse. Sie begleiten die Teilnehmenden bis zum Qualifikationsverfahren. Der Kurs dient als Einstieg und erster Schritt in eine professionelle Berufskarriere. Weitere Informationen sind auf der Website verfügbar.
Zulassung
Es werden nur Teilnehmerinnen in den Kurs aufgenommen, die eine Zulassung vom Berufsbildungsamt ihres Kantons vorweisen können. Die notwendigen Formulare können Sie beim Kantonalen Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons anfordern.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung eine berufliche Erfahrung von mindestens 5 Jahren, davon mindestens 3 Jahre berufliche Praxis im Tätigkeitsfeld der Kosmetikerin EFZ, vorweisen kann. Die Entscheidungskompetenz liegt beim zuständigen kantonalen Amt für Berufsbildung.
Kosten
auf Anfrage