Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Kosmetiker/in - EFZ für Erwachsene (Nachholbildung Art. 32 BBV)

SFK - Schweizer Fachverband für Kosmetik
Suhr (AG)
Zum Angebot

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsabschluss für Erwachsene
  • Abschluss
    Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Kosmetikerin EFZ Nachholbildung Art. 32 BBV
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Unterrichtsform
    Präsenzunterricht
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend
  • Dauer

    auf Anfrage

So sieht die Ausbildung aus

Kosmetikerinnen und Kosmetiker können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis nach Art. 32 BBV nachträglich erwerben. Der SFK Schweizer Fachverband für Kosmetik bietet Vorbereitungskurse an. Erfahrene Referentinnen und Referenten mit fundierter methodischer und didaktischer Ausbildung vermitteln die notwendigen Grundlagen und Kenntnisse. Sie begleiten die Teilnehmenden bis zum Qualifikationsverfahren. Der Kurs dient als Einstieg und erster Schritt in eine professionelle Berufskarriere. Weitere Informationen sind auf der Website verfügbar.

Zulassung

Es werden nur Teilnehmerinnen in den Kurs aufgenommen, die eine Zulassung vom Berufsbildungsamt ihres Kantons vorweisen können. Die notwendigen Formulare können Sie beim Kantonalen Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons anfordern.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung eine berufliche Erfahrung von mindestens 5 Jahren, davon mindestens 3 Jahre berufliche Praxis im  Tätigkeitsfeld der Kosmetikerin EFZ, vorweisen kann. Die Entscheidungskompetenz liegt beim zuständigen kantonalen Amt für Berufsbildung.

Kosten

auf Anfrage