Kurszertifikat / Kursbestätigung

Reinigung und Detailhandel, FOKUS Fachkurse

Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH Bern
Liebefeld (BE)

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Kurszertifikat / Kursbestätigung

    • Zertifikat FOKUS

     • Abschlussbericht und Arbeitszeugnis des Einsatzbetriebs

     • Bestätigung bsd bzw. BFF

  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Unterrichtsform
    Präsenzunterricht
  • Zeitliche Beanspruchung
    kurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen) Teilzeit
  • Dauer

    6 bis max. 12 Monate

So sieht die Ausbildung aus

FOKUS bietet 2 Fachkurse an: Den Fachkurs Reinigung und den Fachkurs Detailhandel. Die Kursteilnehmenden erwerben Fachkenntnisse in einer Bildungsinstitution und ein Deutschvokabular für die Arbeit im Tätigkeitsbereich. Sie setzen die Theorie in einem 4-monatigen Bildungseinsatz um. Damit verbessern sie ihre Chancen auf eine berufliche Integration. Im Anschluss an die Fachkurse werden die Teilnehmenden durch FOKUS bei der Stellensuche unterstützt.

Zulassung

Zielgruppe:

  • Flüchtlinge (Ausweis B/F)
  • Vorläufig aufgenommene Ausländer/innen (Ausweis F)
  • Ausländer/innen (Ausweis B/C)
  • Personen mit Schutzstatus S
  • Schweizer/innen

Anforderungen:

  • Motivation
  • Deutschkenntnisse mindestens A2
  • Gute körperliche und psychische Verfassung
  • Keine Allergien auf Lebensmittel/Reinigungsmittel
  • Kommunikationsfähigkeit ( Fachkurs Detailhandel)
  • Verfügbarkeit 60 - 100%
  • Kinderbetreuung muss geregelt sein

Kosten

  • Kosten für den Fachkurs (exkl. Stellensuche): CHF 9‘800.-
  • Kosten für die Stellensuche: CHF 2‘900.-

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern kommt vollumfänglich für die Kosten auf für:

  • Klient/innen der Sozialdienste des Kantons Bern
  • Klient/innen der Asylsozialdienste, die innert der ersten 3 Monate nach Kursstart an die Gemeindesozialdienste übertragen werden

Für Ausländer:innen B/C, die keine Sozialhilfe beziehen und über geringe finanzielle Mittel verfügen, können die Kosten erlassen werden.

Für alle anderen Anmeldungen wird eine Kostengutsprache benötigt.

Die Kosten für Arbeitskleidung und Transportkosten gehen in jedem Fall zu Lasten der (Asyl-)Sozialhilfestellen oder der B/C-Ausländer/innen.

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