Diplom / Abschluss des Anbieters

Pyrotechnik, diverse Kurse

Gemeinsames Angebot: Schweizerischer Feuerwehrverband und Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk
Mehrere Ausbildungsorte

Ausbildungsort

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Diplom / Abschluss des Anbieters Ausweis des SBFI (Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) mit dem der Prüfung entsprechenden Eintrag: Feuerwerk A (FWA), Feuerwerk B (FWB) oder Bühnenfeuerwerk (BF)
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    kurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Teilzeit

So sieht die Ausbildung aus

Wer in der Schweiz ein grösseres Feuerwerk kaufen und abbrennen möchte, benötigt seit 2014 eine Berechtigung. Diese Berechtigung erhält nur, wer die nötigen Fachkenntnisse in der Pyrotechnik erworben hat. Ziel ist es, eine unfallfreie Durchführung und einen sicheren Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu gewährleisten. Die Ausbildung beginnt mit dem Modul FWA, einem Kurs zur Prüfung für den Ausweis zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen. Der Kurs dauert einen Tag und kostet CHF 380, zuzüglich einer Prüfungsgebühr von CHF 200. Eine Ergänzungsschulung für das FWA-Modul ist ebenfalls verfügbar und dauert ebenfalls einen Tag, mit Kosten von CHF 300. Das Bückenmodul, das als Erweiterung und Voraussetzung für die Module BF und FWB dient, dauert einen Tag und kostet CHF 610. Der Kurs FWB erstreckt sich über 2,5 Tage und kostet CHF 2'800, zuzüglich einer Prüfungsgebühr von CHF 1'350. Eine Ergänzungsschulung für das FWB-Modul ist ebenfalls verfügbar und dauert einen Tag, mit Kosten von CHF 580. Der Kurs für Bühnenfeuerwerk BF dauert drei Tage und kostet CHF 2'800, zuzüglich einer Prüfungsgebühr von CHF 1'350. Auch hier gibt es eine Ergänzungsschulung, die einen Tag dauert und CHF 580 kostet.

Zulassung

Zu den Ausbildungskursen zugelassen wird, wer:

a) mündig ist;
b) nach Art. 55 Abs. 1SprstV (Sprengstoffverordnung) zuverlässig ist;

zusätzlich für die Ausbildungskurse Bühnenfeuerwerk (BF):

c) über eine gültige Verwendungsberechtigung Feuerwerk A (FWA) oder Feuerwerk B (FWB) verfügt;

d) über eine gültige Bestätigung des Kursbesuches Brückenmodul der Interessengemeinschaft Feuerwerk verfügt;

zusätzlich für die Ausbildungskurse Feuerwerk B (FWB):

e) über eine gültige Verwendungsberechtigung Feuerwerk A (FWA) verfügt;

f) über eine gültige Bestätigung des Kursbesuches Brückenmodul der Interessengemeinschaft Feuerwerk verfügt.

Kosten

Hinzu kommen Auslagen für Lehrmittel und Ausweiskosten.

Bemerkungen

Der Verwenderausweis ist 5 Jahre gültig. Spätestens nach dieser Zeit besuchen die Ausweisinhaberinnen eine Ergänzungsschulung, an welcher sie auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Die Ausbildner/innen zeigen, was sich auf der gesetzgeberischen Seite aber auch in der Praxis in der Zwischenzeit geändert hat. Wichtige Vorschriften werden repetiert und durch den organisierten Erfahrungsaustausch können Feuerwerker/innen gegenseitig vom Wissen profitieren.