Fähigkeitsausweis für Gastronomie (Wirtepatent), diverse Kantone
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussKantonaler Abschluss Staatlich anerkannter Fähigkeitsausweis zur Führung eines Gastgewerbebetriebes (mit Zusatz des Kantons)
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Dauer
Unterschiedlich, je nach Kanton und Lerntempo.
So sieht die Ausbildung aus
Die meisten Schweizer Kantone verlangen für die Führung eines Gastronomiebetriebs einen persönlichen Fähigkeitsausweis für Gastronomie, auch Wirtepatent genannt, oder eine vergleichbare Ausbildung. Dieses Patent wird durch eine kantonale Wirteprüfung erlangt. Ohne ein solches Patent wird in diesen Kantonen keine Betriebsbewilligung erteilt. Die Ausbildung und Prüfung zur Erlangung des Patents variieren von Kanton zu Kanton. Die Kurse der Schweizer Gastronomiefernschule bieten eine spezifische Vorbereitung für die Prüfung im jeweiligen Kanton der Teilnehmenden. Die meisten Wirtepatente werden zumindest teilweise in anderen Kantonen anerkannt. Das Wirtepatent Schweiz ist in der ganzen Schweiz anerkannt.
Kosten
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Bemerkungen
Folgende Schweizer Kantone verlangen zwingend ein Wirtepatent: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis