Kantonaler Abschluss

Fähigkeits­ausweis für Gastro­nomie (Wirtepatent), diverse Kantone

Schweizer Gastronomiefernschule
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Kantonaler Abschluss Staatlich anerkannter Fähigkeitsausweis zur Führung eines Gastgewerbebetriebes (mit Zusatz des Kantons)
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Dauer

    Unterschiedlich, je nach Kanton und Lerntempo.

So sieht die Ausbildung aus

Die meisten Schweizer Kantone verlangen für die Führung eines Gastronomiebetriebs einen persönlichen Fähigkeitsausweis für Gastronomie, auch Wirtepatent genannt, oder eine vergleichbare Ausbildung. Dieses Patent wird durch eine kantonale Wirteprüfung erlangt. Ohne ein solches Patent wird in diesen Kantonen keine Betriebsbewilligung erteilt. Die Ausbildung und Prüfung zur Erlangung des Patents variieren von Kanton zu Kanton. Die Kurse der Schweizer Gastronomiefernschule bieten eine spezifische Vorbereitung für die Prüfung im jeweiligen Kanton der Teilnehmenden. Die meisten Wirtepatente werden zumindest teilweise in anderen Kantonen anerkannt. Das Wirtepatent Schweiz ist in der ganzen Schweiz anerkannt.

Kosten

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Bemerkungen

Folgende Schweizer Kantone verlangen zwingend ein Wirtepatent: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis

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