Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
Podologe/Podologin EFZ – Schulische Grundbildung im Rahmen der Berufsausbildung für Erwachsene. Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (Art. 32 BBV).
Podologie Bümpliz
Bern (Bern)
Zum AngebotAusbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsabschluss für Erwachsene
- AbschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche BeanspruchungTeilzeit
- Dauer
2 Jahre
So sieht die Ausbildung aus
- Art. 32 der Berufsbildungsverordnung BBV sieht vor, dass Erwachsene auch ohne entsprechende berufliche Grundbildung eine Abschlussprüfung (ein Qualifikationsverfahren) ablegen können.
- Die Teilnehmenden arbeiten 60 Prozent am Praktikumsplatz und werden dort fachlich ausgebildet und begleitet. Zusätzlich besuchen sie an einem Tag pro Woche die Berufsschule.
- Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern (MBA) erteilt die Zulassung zur Abschlussprüfung nach Art. 32 BBV. Interessierte schreiben eine E-Mail an bae.bern@be.ch mit ihrem Namen/Vornamen, E-Mail-Adresse, Wohnort und den angestrebten Beruf.
Zulassung
- Von der Berufserfahrung von 5 Jahren, die nach Art. 32 BBV für die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren verlangt ist, müssen Berufskenntnisse mindestens 2 Jahre im Berufsfeld Fusspflege EFZ erworben worden sein.
- Es muss glaubhaft gemacht werden, den Anforderungen der Abschlussprüfung gewachsen zu sein.
- Berufskenntnisse, die in der regulären beruflichen Grundbildung vermittelt werden, müssen vorhanden sein, bzw. bis zur Prüfung Berufskenntnisse erworben sein.
- Über die Zulassung entscheidet im Kanton Bern das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Weitere Informationen zur Zulassung siehe Website.
Kosten
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