Zusatzleistungen Regelschule (ZLRS)
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypPädagogische Hochschulen, Berufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussDiploma of Advanced Studies DAS Diploma of Advanced Studies für den Zugang zum Master in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP) Das DAS ZLRS ist ein Zulassungsstudium für den Master SHP.
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend, Teilzeit
- Dauer
2 Semester
So sieht die Ausbildung aus
Das Diploma of Advanced Studies (DAS) ist eine Weiterbildung an Hochschulen. Es richtet sich an Personen, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten. Der Master in Schulischer Heilpädagogik steht unter bestimmten Bedingungen auch Personen offen, die kein Lehrdiplom besitzen. Voraussetzung ist eine anerkannte Lehrbefähigung für den Unterricht in Regelklassen auf mindestens Bachelor-Niveau. Alternativ kann ein Abschluss in Logopädie oder Psychomotorik auf Bachelor-Niveau vorliegen. Auch ein Abschluss in einem verwandten Studienbereich wie Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie oder Ergotherapie wird anerkannt. Der Abschluss qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für den Masterstudiengang in Sonderpädagogik mit der Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik.
Zulassung
Zum Master in Schulischer Heilpädagogik können unter bestimmten Bedingungen Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden, die über kein Lehrdiplom verfügen. Das EDK-Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik vom 12. Juni 2008 präzisiert dazu:
Art. 4 Grundsatz
- Die Zulassung zum Studium erfordert ein Lehrdiplom für Regelklassen oder ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie (mindestens auf Bachelor-Stufe) oder einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich, insbesondere Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie oder Ergotherapie..
- Ebenfalls zugelassen werden können Personen, die im Rahmen eines integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom der Sekundarstufe I den Bachelor-Abschluss erlangt haben:
Kandidatinnen und Kandidaten aus einem verwandten Studienbereich sind gemäss Artikel 6 und 7 des Reglements verpflichtet, vor Beginn der Ausbildung eine spezifische Ausbildung zu absolvieren (Zusatzleistungen im Bereich der Regelschule ZLRS):
Art. 6 Zulassung Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik
Für die Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik müssen Studierende, die nicht über ein anerkanntes Lehrdiplom für den Unterricht in Regelklassen verfügen, das mindestens einem Bachelor-Abschluss entspricht, theoretische und/oder praktische Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule erbringen.
Kosten
CHF 100.- Anmeldegebühr
CHF 500.- Semestergebühr