Kantonaler Abschluss

Notar/Notarin

Notariatskommission des entsprechenden Kantons

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Kantonaler Abschluss Kantonales Notar-Patent
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    kurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Berufsbegleitend
  • Dauer

    Zur Vorbereitung auf die kantonale Notariatsprüfung werden in einigen Kantonen (z.B. BE, LU, SO) Vorbereitungsseminare angeboten. In der Regel haben Anwärter/innen aber ein juristisches Studium oder zumindest ein Teilstudium (4 Semester) absolviert und bereiten sich danach selbstständig auf die Notariatsprüfung vor.

So sieht die Ausbildung aus

In der Schweiz erfordert die öffentliche Beurkundung bestimmter Rechtsgeschäfte wie die Errichtung von Stiftungen, Ehe- und Erbverträgen, Grundstückgeschäften, eidesstattlichen Erklärungen, Statutenänderungen, die Gründung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften sowie die Beglaubigung von Unterschriften. Notarinnen und Notare sind für diese Beurkundungen zuständig, wobei ihre Amtsausübung kantonal geregelt ist. Die Aufgaben können freiberuflich, als Beamte oder in einer Mischform wahrgenommen werden. Die Bestimmungen zur Ausbildung und Zulassung variieren ebenfalls je nach Kanton. Angehende Notarinnen und Notare müssen Kenntnisse des Schweizerischen Rechtssystems und mehrjährige Erfahrung im Notariatswesen nachweisen. Das Notar-Patent oder die Ernennung als Notar oder Notarin ist ein kantonaler Fähigkeitsausweis und dient als Berufsausübungsbewilligung.

Zulassung

  • Schweizer Bürgerrecht
  • Wohnsitz: Viele Kantone kennen eine sog. „Residenzpflicht“. Der Notar/die Notarin sollte im Kanton wohnen oder zumindest dort seinen/ihren Geschäftssitz haben.
  • Handlungsfähigkeit
  • Guter Leumund
  • Zahlungsfähigkeitsnachweis
  • Juristische Ausbildung: In allen Kantonen wird von den Notarinnen und Notaren eine juristische Ausbildung verlangt. Meistens ist dies ein juristisches Studium (AG, BL, BS, BE, FR, GE, JU, NE, TI, UR, VD, VS). Während in einzelnen Regionen (Zentralschweiz, GR) ausserdem das Anwaltspatent erforderlich ist, kann in anderen (ZH, TG) der Weg zum Notar/zur Notarin auch über eine berufliche Grundbildung als Kaufmann/-frau in Verbindung mit einem juristischen Teilstudium (Notariatsstudium o.ä.) führen.
  • Berufspraktische Erfahrung: Beinahe alle Kantone kennen für Notar-Anwärterinnen und -Anwärter die Absolvierung eines Notariatspraktikums.
  • Notariatsexamen: Alle Kantone verlangen für die Notarpatent-Erteilung die Absolvierung von Prüfungen (mündliche, schriftliche und praktische Examen). Einzelne Kantone kennen für Hochschulabsolventinnen oder Inhaber des Anwaltspatentes gewisse Prüfungsdispensationen.

Bemerkungen

Die Rechtsgrundlage für das Notariat und die öffentliche Beurkundung bilden das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Schweizerische Obligationenrecht (OR), insbesondere SchlTzZGB 55, welcher für Organisation und öffentliche Beurkundung in die Zuständigkeit der Kantone verweist.

Weitere Informationen