Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussDiplom / Abschluss des Anbieters Polizeiliche Sicherheitsassistentin SPI/Polizeilicher Sicherheitsassistent mit Zertifikat
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungVollzeit
- Dauer
6 Monate
So sieht die Ausbildung aus
Der Botschaftsschutz sorgt für die Sicherheit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Bern und unterstützt die Polizei bei Grossveranstaltungen. Botschaftsschützerinnen und Botschaftsschützer stehen vor vielen Herausforderungen. Sie kommunizieren mit verschiedenen Menschen und begegnen unterschiedlichen Situationen. Dabei treten sie sicher auf und argumentieren differenziert. Die Ausbildung umfasst Themen wie Deutsch, Nothilfe, Informatik, Gesetzeskenntnisse im Strafrecht, Strafverfahren, Verkehrsrecht und Polizeigesetz. Zudem werden Kenntnisse im allgemeinen Objektschutz, im Umgang mit Menschen und in weiteren Spezialgebieten des Botschaftsschutzes vermittelt. Psychologie, Berufsethik, Rapportlehre, Fahrerausbildung und Übermittlungsdienst sind ebenfalls Teil der Ausbildung. Praktische Kurse im Botschaftsschutz, Schiessen mit Pistole und Maschinenpistole, Selbstverteidigung sowie Sport inklusive Schwimmen gehören ebenfalls dazu. Die Berufspraktik ist ein weiterer wichtiger Bestandteil. Prüfungsfächer umfassen das Grundlagenmodul mit Selbstmanagement und Selbstschutz. Vertiefungsmodule sind Grundversorgung, Botschafts- und Objektschutz, Ordnungsdienst und Persönliche Sicherheit II (bewaffnet).
Zulassung
- Schweizer Bürger/in
- mind. 21 Jahre alt bei Ausbildungsbeginn
- Führerausweis Kat. B
- Berufslehre mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) resp. eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. Fachmittelschule, Fachmaturität, gymnasiale Maturität) abgeschlossen oder
- ohne Ausbildungsabschluss, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung zu 100 %
- Rekrutenschule absolviert oder geleisteter Zivildienst (186 Tage). Falls militär- und/oder schutzdienstuntauglich bitte den Grund in der Bewerbung angeben.
- einwandfreier Leumund
- gute Gesundheit und sportliche Leistungsfähigkeit
- Sehschärfe ohne oder mit Korrektur ist beidseitig minimal 0,8 oder ein Auge 1,0, das andere minimal 0,6. Kein Doppelsehen, keine wesentliche Einschränkung des stereoskopischen Sehens, kein Schielen.
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- gute Allgemeinbildung
Bis zum Ausbildungsbeginn müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- ohne Schwimmbrille oder andere Hilfsmittel:
-400 Meter in maximal 11 Minuten schwimmen
-10 Meter Streckentauchen
-Tauchen nach einem Gegenstand in 2 Metern Tiefe - Beherrschen der Zehnfinger-Blindschreibemethode, damit der 10-minütigen Test anlässlich des Ausbildungsstartes bestanden werden kann:
-Mindestens 100 Zeichen in der Minute
-Maximal 10 Fehler - Kenntnisse der gängigen Computerprogrammen von Microsoft Office
Kosten
Während der Ausbildung wird ein Gehalt bezahlt.
Bemerkungen
Die Vereidigung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Ausbildungslehrganges.
Weitere Informationen
police.be.ch > Start > Karriere > Botschaftsschutz
Informationen zur Ausbildung