Fachkurs: Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussKurszertifikat / Kursbestätigung
- UnterrichtsspracheDeutsch
- UnterrichtsformPräsenzunterricht
- Zeitliche Beanspruchungkurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Berufsbegleitend
- Dauer
6 Tage
So sieht die Ausbildung aus
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt, benötigt eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Diese Bewilligung ist auch erforderlich, wenn elektrische Erzeugnisse an Installationen fest angeschlossen oder solche Anschlüsse unterbrochen, geändert oder instand gestellt werden. Für Installationsarbeiten an speziellen Anlagen, die besondere Kenntnisse erfordern, wie Hebe- und Förderanlagen, ist eine spezielle Bewilligung nach Artikel 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung notwendig. Die Bewilligung kann unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt sind, durch eine erfolgreich beim ESTI abgelegte Prüfung erlangt werden.
Zulassung
Dieser Kurs richtet sich an:
- Liftmonteure (Art. 14)
- Neonmonteure (Art. 14)
- Anlagebauer (Art. 14)
- Photovoltaikmonteur (Art. 14)
- Schreiner (Art. 15)
- Küchenbauer (Art. 15)
- Servicetechniker (Art. 15)
- Unterhaltsfachleute (Art. 15)
- Betriebsmechaniker (Art. 15)
die Teilnehmenden:
- kennen die Grundlagen der Elektrotechnik sowie die Eigenheiten und Gefahren der Elektrizität.
- können mit einfachen Messungen die erstellte Anlage prüfen und eine Schlusskontrolle durchführen.
- kennen die Anforderungen der Prüfung und sind in der Lage, diese zu bestehen.
Kosten
CHF 2'588.- Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.