Kurszertifikat / Kursbestätigung

Fachkurs: Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV

IBZ – ipso! Bildung
Aarau (AG)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Kurszertifikat / Kursbestätigung
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Unterrichtsform
    Präsenzunterricht
  • Zeitliche Beanspruchung
    kurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Berufsbegleitend
  • Dauer

    6 Tage

So sieht die Ausbildung aus

Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt, benötigt eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Diese Bewilligung ist auch erforderlich, wenn elektrische Erzeugnisse an Installationen fest angeschlossen oder solche Anschlüsse unterbrochen, geändert oder instand gestellt werden. Für Installationsarbeiten an speziellen Anlagen, die besondere Kenntnisse erfordern, wie Hebe- und Förderanlagen, ist eine spezielle Bewilligung nach Artikel 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung notwendig. Die Bewilligung kann unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt sind, durch eine erfolgreich beim ESTI abgelegte Prüfung erlangt werden.

Zulassung

Dieser Kurs richtet sich an:

  • Liftmonteure (Art. 14)
  • Neonmonteure (Art. 14)
  • Anlagebauer (Art. 14)
  • Photovoltaikmonteur (Art. 14)
  • Schreiner (Art. 15)
  • Küchenbauer (Art. 15)
  • Servicetechniker (Art. 15)
  • Unterhaltsfachleute (Art. 15)
  • Betriebsmechaniker (Art. 15)

die Teilnehmenden:

  • kennen die Grundlagen der Elektrotechnik sowie die Eigenheiten und Gefahren der Elektrizität.
  • können mit einfachen Messungen die erstellte Anlage prüfen und eine Schlusskontrolle durchführen.
  • kennen die Anforderungen der Prüfung und sind in der Lage, diese zu bestehen.

Kosten

CHF 2'588.- Für weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.