Diplom Höhere Fachschule HF

Sozialpädagoge/Sozialpädagogin

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales HFGS, Aarau
Aarau 1 (AG)
Zum Angebot

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Höhere Fachschulen HF, Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Diplom Höhere Fachschule HF dipl. Sozialpädagogin HF / dipl. Sozialpädagoge HF
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend
  • Dauer

    3 Jahre für Personen mit berufsspezifischer Vorbildung 
    4 Jahre für Personen ohne berufsspezifische Vorbildung

So sieht die Ausbildung aus

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützen Menschen aller Altersgruppen, die mit sozialen, geistigen, psychischen oder körperlichen Benachteiligungen oder Beeinträchtigungen leben. Sie begleiten, aktivieren und fördern, um die selbstständige Lebensgestaltung und soziale Integration zu verbessern. Die Arbeit erfolgt in stationären und ambulanten Einrichtungen mit sozialintegrativem Auftrag. Dazu gehören stationäre Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Tagesheime, Freizeittreffs, Schulen, Werkstätten sowie Wohn- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit kognitiven, psychischen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen. Auch Einrichtungen des Massnahmevollzugs, psychiatrische Kliniken oder Institutionen im Suchtbereich zählen dazu.

Zulassung

Ohne berufsspezifische Vorbildung (Ausbildungsdauer 4 Jahre)

  • abgeschlossene Sekundarstufe II oder gleichwertige Qualifikation (abgeschlossene Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder Fachmittelschulausweis oder Maturität)
  • Nachweis von Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Sozialpädagogik von mindestens 400 Stunden. Für Personen mit rein schulischer Vorbildung verlängert sich diese auf mindestens 800 Stunden.
  • Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis (frühestens ab 400 Stunden)
  • bestandene Eignungsabklärung (siehe weiter unten)
  • Zusicherung einer Anstellung von mindestens 50% in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60%, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)
  • Personen ohne abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II oder gleichwertiger Qualifikation können ein Gesuch um Aufnahme sur dossier beantragen und reichen das Ergänzungsformular zusammen mit den Anmeldeunterlagen ein.

Mit berufsspezifischer Vorbildung (Ausbildungsdauer 3 Jahre)

  • Fachfrau / Fachmann Betreuung EFZ oder gleichwertige Qualifikation
  • Beurteilung der Berufseignung durch die Praxis
  • bestandene Eignungsabklärung (siehe weiter unten)
  • Zuchierung einer Anstellung von mindestens 50% in einer sozialpädagogischen Institution (empfohlen maximal 60%, da höhere Pensen nicht mit dem Studium vereinbar sind)

Kosten

Persönliche Studiengebühren:

Die persönlichen Studiengebühren betragen CHF 1'000.- pro Semester.

Kantonales Schulgeld:

Seit Herbstsemester 2015 übernehmen alle Kantone gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) die Schulgelder. Das Personalienblatt dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihrer Ausbildung im Rahmen HFSV zuständig ist.

Weitere Informationen zu den Kosten siehe Website des Anbieters.

Bemerkungen

Studierende, die an der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau (HFGS) eine Ausbildung in Pflege, Operationstechnik oder Sozialpädagogik absolvieren, und einen Fachmittelschulausweis erworben haben, können die Fachmaturität Gesundheit bzw. die Fachmaturität Soziale Arbeit zusätzlich zu ihrer Ausbildung an der HFGS erlangen.
Das für die Fachmaturität erforderliche Praktikum sowie die allfälligen Zusatzleistungen (Einführungs- und Vertiefungsmodul) erfolgen im Rahmen der Ausbildung an der HFGS.

Beruf
Sozialpädagoge/-pädagogin

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Zum Beruf

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