Sozialhilfeverfahren, Fachkurs
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussKurszertifikat / Kursbestätigung Die Teilnehmenden erhalten bei erfolgreichem Abschluss des Fachkurses eine von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit unterzeichnete Kursbestätigung.
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche Beanspruchungkurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Teilzeit
- Dauer
12 Kurstage
So sieht die Ausbildung aus
Sozialhilfegesuche werden fachlich und sachlich korrekt, klar und nachvollziehbar bearbeitet. Die Inhalte umfassen die Grundlagen und Grundprinzipien des Verwaltungsrechts sowie die kantonalen Rechtsgrundlagen des Verwaltungs- und Sozialhilferechts. Auch die Rechtsprechung und Literatur werden behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Rechtsquellen des Sozialhilferechts und dem Verfahrensrecht. Zudem werden Weisungen, Auflagen und Bedingungen sowie die Erstellung von Verfügungen thematisiert. Die Aktenführung und die Rolle im Sozialhilfeverfahren sind ebenfalls wichtige Bestandteile. Abschliessend wird der Leistungsnachweis behandelt.
Zulassung
Zum Fachkurs zugelassen werden Fachpersonen mit Berufsabschluss mindestens auf sekundärer Bildungsstufe (zum Beispiel Kauffrau/Kaufmann oder andere Berufslehre).
Zielpublikum
Sozialarbeitende und weitere Fachpersonen, die als Rechtsanwendende massgeblich im Sozialhilfeverfahren einbezogen sind.
Kosten
CHF 4'000.-