Certificate of Advanced Studies CAS

Business Excellence

Hochschule Luzern HSLU
Luzern 30 AAL (LU)
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Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Fachhochschulen, Berufsorientierte Weiterbildung
  • Abschluss
    Certificate of Advanced Studies CAS Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Business Excellence
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Zeitliche Beanspruchung
    Teilzeit
  • Dauer

    5 Monate;

    acht Freitage und acht Samstage zwischen Ende August und Mitte Dezember

So sieht die Ausbildung aus

Das Certificate of Advanced Studies (CAS) Business Excellence ist eine berufsbegleitende Weiterbildung, die sich auf die Architektur und Umsetzung von Prozessen konzentriert. Ziel ist es, Unternehmen zu befähigen, durch herausragende Leistungen einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Im Rahmen des Programms werden aktuelle Themen behandelt, die Prozesse und Geschäftsmodelle beeinflussen. Dazu zählen die Digitalisierung, Social Media, Globalisierung und die zunehmende Komplexität des Wertschöpfungsnetzwerks.

Zulassung

Abschluss einer Fachhochschule, Universität, Berufsprüfung, höheren Fachprüfung oder Höheren Fachschule (Tertiärabschluss). Personen ohne Tertiärabschluss können in Ausnahmefällen über ein standardisiertes Zulassungsverfahren ("Sur Dossier") aufgenommen werden.

Fundiertes betriebswirtschaftliches Grundwissen sowie die Bereitschaft, sich alleine und in Arbeitsgruppen den Herausforderungen der exzellenten Unternehmensführung zu stellen.

Zielpublikum

Die berufsbegleitende Weiterbildung „CAS Business Excellence“ richtet sich an Unternehmer/innen, Fach- und Führungskräfte aus Produktion, Marketing und Vertrieb, Personalwesen, Forschung und Entwicklung sowie selbständig Erwerbende. Angesprochen sind insbesondere Spezialisten/innen in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement und Assessments. Auch Absolventinnen und Absolventen anderer CAS-Angebote sind herzlich willkommen.

Kosten

  • CHF 9'400.00

Bemerkungen

Interessierte, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus anderen Nachweisen (Praxisnachweis, Eignungstest, Gespräch) ergibt.

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