Abklärung und Abklärungsverfahren, Fachkurs
Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsorientierte Weiterbildung
- AbschlussKurszertifikat / Kursbestätigung
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche Beanspruchungkurze Ausbildung (< 200 Stunden oder < 20 Tagen), Teilzeit
- Dauer
13 Kurstage
So sieht die Ausbildung aus
Die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hat die Anforderungen an juristisch korrekte Verfahrensleitungen und fundierte sozialarbeiterische Abklärungen erhöht. Im Fachkurs werden die notwendigen Handlungskompetenzen vermittelt. Dazu gehört die Schulung des Luzerner Abklärungsinstruments zum Erwachsenenschutz sowie der Berner und Luzerner Instrumente zum Kindesschutz. Der Fachkurs ist Teil des CAS Abklärung und Anordnung im Kinds- und Erwachsenenschutz und wird zusammen mit dem Fachkurs Vertiefung kindes- und erwachsenenschutzrechtlicher Instrumente angeboten.
Zulassung
Zugelassen sind Studierende mit einem Tertiärabschluss (Fachhochschule, Universität, ETH, Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung).
Interessierte ohne Tertiärabschluss könnenüber ein standardisiertes Zulassungsverfahren («sur dossier») aufgenommen werden. Vorausgesetzt wird zudem Erfahrung in der Abklärung oder in der Instruktion, in der Verfahrensleitung oder als Behördenmitglied.
Kosten
CHF 4'400.-