Ausbildung im Überblick
- AusbildungstypBerufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP
- AbschlussEidgenössischer Fachausweis / Berufsprüfung BP HR Fachmann / Fachfrau mit eidg. Fachausweis (nach externer Prüfung)
- UnterrichtsspracheDeutsch
- Zeitliche BeanspruchungBerufsbegleitend
- Dauer
2 Semester
So sieht die Ausbildung aus
Die Ausbildung zur HR-Fachfrau oder zum HR-Fachmann bietet umfassendes Wissen im Bereich Personalwesen. Der Fokus liegt sowohl auf theoretischen Grundlagen als auch auf praktischen Anwendungen.
Zulassung
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
- eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
- und Ausweis über erfolgreiche Zertifikatsprüfung Personalassistent/in oder HR-Assistent/in
Zusätzlich für Fachrichtung Betriebliches Human Resource Management:
- 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mind. 2 Jahre im HR-Bereich
Zusätzlich für Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung:
- 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mind. 2 Jahre im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Zusätzlich für Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih:
- 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mind. 2 Jahre im HR-Bereich, davon mind. 1 Jahr im Bereich Private Personalvermittlung und -verleih
Kosten
siehe Webseite des Anbieters.
Subventionen:
Es können allenfalls Unterstützungsbeiträge beantragt werden. Weitere Informationen: Berufsprüfung BP, Höhere Fachprüfung HFP > Finanzierung: